Bauantrag über die Erweiterung eines Gartenhauses + Terrassenüberdachung (Glasdach) auf den Grundstücken Fl.Nr. 1531/8 und 1531/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Galgenberg 4)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 15.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Rande der Siedlung Galgenberg, es liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß, es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauBG privilegiert, jedoch können nach § 35 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.09.2020 13:28 Uhr