Antrag auf Vorbescheid über die Nutzungsänderung in eine dauerhaft private Wohnnutzung im Gebäude des ehem. "Aparthotel Maximilianshof Böhmischbruck" (95 WE) mit entspr. Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/72 und Fl.Nr. 165/73 der Gemarkung Böhmischbruck (Kleinschwander Straße 20)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 23.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 23.09.2020 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und für die Nutzungsänderung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ferienanlage Maiximilianshof“ in Böhmischbruck. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da der Bebauungsplan für die Gesamtanlage die Nutzung für Ferienzwecke festlegt und keine dauerhafte private Wohnnutzung vorgesehen ist.

Das Bauvorhaben somit unzulässig ist. Auch kann hier keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 2 BauGB) erteilt werden, da damit die Grundzüge der Planung berührt würden, wenn hier statt vorübergehendem Wohnen zu Ferienzwecken ein dauerhaftes Wohnen möglich wäre.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung werden nach der Bayerischen Bauordnung Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 71 BayBO nicht erklärt.

Nach Art. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Nutzungsänderung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Nutzungsänderung dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als  Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 13:47 Uhr