In der Sitzung am 10.09.2020 hatte der Stadtrat beschlossen, dass sich die Stadt Vohenstrauß grundsätzlich an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. sowie den laufenden Betriebskosten beteiligt (Grundsatzbeschluss).
Mittlerweile ist bekannt, dass sich alle 38 Gemeinden des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab an diesem Neubau beteiligen werden; auch die Stadt Weiden i. d. OPf. sowie der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab selbst unterstützen diesen Neubau.
Über die Art der Beteiligung wurde in der o. g. Sitzung noch nicht Beschluss gefasst; diese steht unter dem Vorbehalt weiterer Stadtratsbeschlüsse.
Mit Schreiben vom 18.12.2020 teilte der Vorsitzende des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetags, Herr Erster Bürgermeister Karlheinz Budnik, mit, dass mittlerweile Frau RAín Dr. Kraemer mit den erforderlichen Vertragsgestaltungen beauftragt wurde.
Herr Ltd. Reg.Dir. Dr. Scheidler vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat bereits den ersten Entwurf einer Zuschussvereinbarung geprüft; sobald diese final vorliegt, wird sie den Beteiligten vorgestellt und ausführlich erläutert.
Als Maßstab für den jeweiligen Baukostenzuschuss der Landkreisgemeinden und des Landkreises dient die Einwohnerzahl mit Stand 30.06.2019.
In einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes am 07.11.2020 einigte man sich für die Landkreiskommunen auf folgende Finanzierungsalternativen:
Alternative 1:
Der Zuschuss der jeweiligen Kommune wird in einer Summe nach Anzeige des Baubeginns für das Tierheim geleistet.
Alternative 2:
Der Zuschuss der jeweiligen Kommune wird in drei gleichen Jahresraten nach Baufortschritt gezahlt. In der Zuschussvereinbarung ist bislang eine Zahlbarkeit in drei Raten spätestens zum 01.07.2021, 31.05.2022 und 31.05.2023 vorgesehen. Zinsenbelastungen sind hier nicht zu erwarten.
Alternative 3:
Die jeweilige Kommune leistet ihren jährlichen Zuschuss einschließlich der Zinsen bis spätestens 31.05. eines jeden Jahres für die Dauer von 20 Jahren.
Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab beteiligt sich, wie oben bereits erwähnt, ebenfalls an den Kosten des Neubaus in Form eines gedeckelten Zuschusses in Höhe von 0,50 €/Einwohner.
Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab wird diesen Baukostenzuschuss fremdfinanzieren; aufgrund der unveränderbaren Förderhöhe des Kreises (Ew x 0,50 €) muss dieser deshalb die nicht gedeckten Zinsen auf die Kommunen umlegen.
Diese Umlage wird in der Anlage, die dem Schreiben des Kreisverbandes vom 18.12.2020 beiliegt, in Höhe von 117.907,20 € beziffert.
Für die Stadt Vohenstrauß stellen sich die Finanzierungsalternativen (inkl. o. a. Umlage) wie folgt dar:
Alternative 1:
Einmalzahlung zu Beginn der Baumaßnahme (2021): 76.448,30 €
Alternative 2:
in den Jahren 2021 mit 2023 je eine Zahlung in Höhe von 25.482,77 €
Alternative 3:
beginnend ab 2021 für die Dauer von 20 Jahren jährlich 4.644,31 €
Gesamtbetrag dann: 92.886,18 € (+ 16.437,88 €)
Eine telefonische Rücksprache mit Herrn Ersten Bürgermeister Budnik am 21.12.2020 hatte zum Ergebnis, dass jede Kommune eine der angebotenen Alternativen wählen kann. Dies sei mit dem Tierschutzverein so abgesprochen.
Die Verwaltung favorisiert die Alternative 2, da zum einen keine zusätzlichen Kosten in Form von Zinsbelastungen auftreten und zum anderen sich eine Verteilung auf drei Haushaltsjahre positiv auf deren Liquidität auswirkt.
Der Neubau muss in 2021 begonnen werden (auch vor dem Hintergrund einer nochmaligen Verlängerung der Betriebserlaubnis durch die Genehmigungsbehörde); deshalb müssen auch in 2021 in ersten Zuschüsse fließen.
Der Kreisverband bittet deshalb um eine Festlegung einer Finanzierungsalternative der Kommunen bis 15.02.2021, da deren Auswirkungen natürlich auch Niederschlag in den Haushalten ab 2021 finden müssen.