Vollzug der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; hier: Bestellung von Jugend- und Seniorenbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 10. Sitzung des Stadtrates 04.02.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat durch Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in seiner Sitzung am 14.01.2021 festgelegt, künftig bis zu zwei Jugend- bzw. Seniorenbeauftragte zu bestellen.

Nachdem Herr 2. Bürgermeister Uli Münchmeier als Jugendbeauftragter und Frau Lotte Hofmann also Seniorenbeauftragte in der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusssitzung am 26.11.2020 nach über zwölf Jahren von ihren Ämtern zurückgetreten sind, bestellt der Stadtrat für die beiden Ehrenämter jeweils bis zu zwei Personen. Die benannten Personen erhalten gemäß § 7 Abs. 2 der o.g. Satzung jeweils eine Entschädigung von 30,- Euro monatlich.

Beschluss 1

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zum 01.03.2021 Frau Anna Wutzlhofer, Schlehenweg 3, 92648 Vohenstrauß und Herrn Johann Gilch jun., Flurstraße 30, 92648 Vohenstrauß als Jugendbeauftragte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zum 01.03.2021 Frau Martha Bauer, Stanzenbachstraße 12, 92648 Vohenstrauß und Frau Lydia Mittelmeier, Sperberweg 5, 92648 Vohenstrauß als Seniorenbeauftragte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2021 09:06 Uhr