12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "Vohenstrauß - Sommerwiesen" für die Ausweisung eines dritten Bauabschnitts; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 04.03.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 01.10.2020 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 29.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 12.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Weiterhin waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 08.01.2021 mit Fristsetzung bis zum 12.02.2021.

Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und 
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen, es sind lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen.

Beschluss

Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:

Anlage 1

Abschließender Beschluss

  1. Das Architekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer wird beauftragt die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.

  1. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß i.d. Fassung vom 03.12.2020, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, wird hiermit festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß die vom Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, gefertigte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ i.d. Fassung vom 03.12.2020, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, bestehenden aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen, sobald die Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt und diese Änderung rechtsverbindlich geworden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:38 Uhr