Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2021 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.


Der Haushalt 2021 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 17. und 18.03.2021 vorberaten. 

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2021








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt 









im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

17.619.765,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.723.110,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr