Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 08.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.
Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.
Der Stellenplan 2021 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.
In diesem sind die Ergebnisse der jüngst vorgenommenen Stellenbewertungen durch die Bayerische Verwaltungsakademie eingearbeitet sowie eine Beamtenstelle für die Nachfolge des Kämmerers aufgenommen.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2021 folgenden Stellenplan:
1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16
3 Laufbahnbeamte
davon 1 Beamter BesGr A 13
1 Beamte BesGr A 8
49 Stellen für tariflich Beschäftigte
davon 2,0 Stelle EG 12
1,0 Stellen EG 11
1,0 Stellen EG 10
2,0 Stellen EG 9 c
2,0 Stellen EG 9 b
2,0 Stellen EG 9 a
7,0 Stellen EG 8
3,0 Stellen EG 6
19,0 Stellen EG 5
1,0 Stelle EG 4
9,0 Stellen EG 2
1,0 Stelle EG S9
2,0 Stellen EG S4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr