Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2020 - 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 08.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2024 fortgeschrieben.
Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2024 vorgesehen sind.
Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.
Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2021 abzuwarten.
Beschluss
Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.
Für die Jahre 2020 bis 2024 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 29.613.000 EUR.
Hiervon entfallen auf 2020 9.005.000 EUR
2021 8.494.000 EUR
2022 5.105.000 EUR
2023 3.460.000 EUR
2024 3.549.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr