Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2020 - 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 08.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2021 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2020 25.037.000 EUR
2021 26.345.000 EUR
2022 22.877.000 EUR
2023 21.539.000 EUR
2024 21.639.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr