Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2020 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2021 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2020        25.037.000 EUR
2021        26.345.000 EUR
2022        22.877.000 EUR
2023        21.539.000 EUR
2024        21.639.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr