Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Kinderkrippengruppe im städtischen Kindergarten "Anton-Ferazin" im Ortsteil Roggenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die derzeitigen Belegungszahlen von Kinderbetreuungsplätzen in der Stadt Vohenstrauß geben Anlass, über einen Ausbau des Angebots in diesem Bereich nachzudenken.

Insbesondere die Zahl der zur Verfügung stehenden Krippenplätze wird auf kurz oder lang nicht  
ausreichen.
Zwar stellt sich die Situation im Krippenbereich mit Stand 01.09.2021 so dar, dass sowohl der evangelische Träger als auch der katholische Träger (diese haben jeweils zwei Krippengruppen)
noch jeweils zwei Plätze anbieten könnten; jedoch ist die Erfahrung der Einrichtungsleitungen so, dass sich im Lauf eines Kindergartenjahres Veränderungen ergeben, die zum Ergebnis haben, dass diese Kapazitäten dann auch erschöpft sind.


Das Kreisjugendamt Neustadt a. d. Waldnaab hat errechnet, dass in der Stadt Vohenstrauß –ausgehend von den Geburtenzahlen der letzten sieben Jahre- bei einer Vollversorgung insgesamt 8,57 Krippengruppen vorgehalten werden müssten.

Eine Vollversorgung von 100 % ist  -derzeit zumindest- nicht anzunehmen.
Aber selbst wenn man 50 % annehmen würde, müsste man  4,3 Krippengruppen vorhalten.

Hinzu kommt, dass man neben den reinen Geburtszahlen auch Zuzüge und Wegzüge beleuchten muss.  Eine Betrachtung der Jahre 2018 mit 2020 hat ergeben, dass sich ein Überhang zugunsten von Zuzügen bei Kindern im Alter 1<>3 Jahre ergibt.

Die derzeitige Ausweisung von Baugebieten mit dem Ergebnis, dass nahezu alle –auch die künftigen Bauplätze- bereits verkauft bzw. reserviert sind, indiziert die Notwendigkeit, hier tätig zu werden.

Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.

Aus den o. g. Gründen haben bereits mehrere Gespräche mit der Kindergartenleiterin des städtischen Kindergartens, dem Ersten Bürgermeister, dem Kreisjugendamt, dem Architekten sowie Teilen der Verwaltung diesbezüglich stattgefunden


Das Kreisjugendamt hat bereits mit Schreiben vom  27.01.2021 eine Betriebserlaubnis für eine Krippengruppe im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ aufgrund deren Notwendigkeit in Aussicht gestellt.

Das Architekturbüro Schwemmer aus Weiden hat einen ersten Entwurf mit Kostenangaben erstellt; dieser wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie den weiteren Bürgermeistern bereits zur Einsichtnahme übermittelt.

Diese Unterlagen sind auch im Dokumentenmanagementsystem hinterlegt und jedem Stadtratsmitglied zugänglich.

Die erste Kostenschätzung weist Kosten in einer Gesamthöhe von 1.083.870 € aus.
Hinzu kommen noch die Honorare für die Planung und das Brandschutzkonzept.
In diesen Kosten ist auch der Anteil für eine Generalsanierung des bestehenden Kindergartens enthalten, die im Zuge dieser Maßnahme vorgenommen werden soll.

Die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen wird vom Freistaat Bayern gefördert.
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ ermöglicht es, bis 30.06.2021 Förderanträge einzureichen.

Allerdings kann über die Höhe der Förderung derzeit keine seriöse Aussage getroffen werden, da eine telefonische Nachfrage bei der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz zum Ergebnis hatte, dass man nicht weiß, ob alle Antragsteller noch in den Genuss der „Sonderförderung“ kommen und wenn, in welcher Höhe.
Auf jeden Fall würde aber der Art. 10 FAG greifen, der Fördermittel in Höhe zwischen 35 und 50 % der förderfähigen Kosten in Aussicht stellt.
Optimalerweise könnte man mit Fördermittel (beide Finanzierungsinstrumente) von 85 % der ff. Kosten rechnen.

Der Stadtrat sollte in der heutigen Sitzung eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die Krippengruppe an den kommunalen Kindergarten in Roggenstein angegliedert wird, damit zeitgerecht ein Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden kann.

Im Falle einer positiven Entscheidung würde die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Förderantrag zu stellen. Es müsste dann auch ein Architekturbüro vertraglich beauftragt werden (Büro Schwemmer hat derzeit einen Auftrag zur Erbringung der Vorleistungen einschl. Kostenschätzung).

Es muss auch darüber Klarheit herrschen, dass die Stadt Vohenstrauß als Träger der kommunalen Einrichtung dann auch das für die Krippengruppe erforderliche Personal verantwortlich ist und entsprechend ausschreiben muss.

Ziel der Inbetriebnahme der Krippengruppe wäre der 01.09.2022. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der kommunale Kindergarten „Anton-Ferazin“ wird um eine Kinderkrippengruppe (12 Plätze) erweitert. 
Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Generalsanierung des bestehenden Kindergartens vorgenommen werden.
Grundlage hierfür ist die Planung und Kostenschätzung des Architekturbüros Schwemmer aus Weiden aus dem März 2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, alsbald einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

Über den für die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Architektenvertrag wird in einer der folgenden Stadtratssitzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:41 Uhr