Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Vohenstrauß - Sommerwiesen; Bauabschnitt 3";
hier: Bildung einer Erschließungseinheit und Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge, sowie Beschlussfassung über die "Entwässerungssystementscheidung"
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Stadtrates, 10.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In den vergangenen Wochen erfolgte die Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erschließung des 3. Bauabschnitts des Baugebiets „Sommerwiesen“ in Vohenstrauß.
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB.
Der § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ermächtigt die Gemeinde, Bestimmungen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Ganzen zu treffen. Das heißt, dass die Gemeinde Bestimmungen über die Ablöse des Erschließungsbeitrags vor Entstehung der Beitragspflicht treffen kann.
Bei dem 3. Bauabschnitt des Baugebiets „Sommerwiesen“ liegen die Voraussetzungen für die Ablösung des Erschließungsbeitrags mittels Ablösevereinbarungen vor, da für dieses Gebiet die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Da die Abrechnung als Erschließungseinheit vorgenommen werden soll, ist es erforderlich, einen Beschluss über die Bildung einer solchen zu fassen.
Die Erschließungsbeiträge für den ersten und zweiten Bauabschnitt des Baugebiets „Sommerwiesen“ wurden ebenfalls mittels Ablöseverträge erhoben. Es erscheint daher sinnvoll, bei diesem weiteren Bauabschnitt (BA 3) des Baugebiets ebenso zu verfahren, da mit der bisherigen Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht wurden.
Um bei der Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils – fließt in die Berechnung der Höhe des Ablösebetrags für den Erschließungsbeitrag mit ein – die anteiligen Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken) mit zu berücksichtigen, ist es erforderlich eine „Entwässerungssystementscheidung“ zu treffen.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:
1. Für das Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ Bauabschnitt 3 wird eine Erschließungseinheit gebildet.
2. Der Erschließungsbeitrag für das Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ wird in Form von Ablösevereinbarungen abgerechnet.
3. Die Ermittlung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnisse), einschließlich evtl. bereits entstandener Kosten.
4. Bei der Berechnung des Straßenentwässerungsanteils sind die Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken) mit zu berücksichtigen. Die hier erforderliche „Entwässerungssystementscheidung“ wird hiermit getroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2022 14:44 Uhr