Braunetsriether Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Verkehrsausschusses, 26.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verkehrsausschuss 2. Sitzung des Verkehrsausschusses 26.05.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 21.09.2020 beantragen erneut zwei Anwohner des Braunetsriether Wegs, ein eingeschränktes Haltverbot Z 286 auf Höhe des Anwesens Braunetsriether Weg 44 für die Distanz im Bereich der gegenüberliegenden Grundstückseinfahrten einzurichten.

Begründet wird der Antrag damit, dass Mitarbeiter der benachbarten Firma in diesem Bereich parken und die Ausfahrt aus den Grundstücken Braunetsriether Weg 33 und 35 unmöglich machen. 

Durch regelmäßige Entscheidungen der Gerichte geht man davon aus, dass bei einem parkenden Fahrzeug noch 3,05 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben müssen. Die Rechtsprechung sieht außerdem ein bis zu dreimaliges Rangieren bei Grundstücksein- und -ausfahrten als zumutbar an. 

Es hat bereits mehrere Bitten an die Firma gegeben, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, den betriebseigenen Parkplatz zu nutzen. Langfristig zeigte dies aber keine Wirkung.

Beschluss

Es werden keine Maßnahmen getroffen, der Antrag wird abgelehnt.    




Ausschussmitglied Florian Meißner nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.04.2022 10:26 Uhr