Bundestagswahl 2021; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Stadtrates, 22.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.
Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Künftig sind deshalb für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.
Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.
Beschluss
I. Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:
Stimmbezirk 1
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Koller Bernhard
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Stellvertreter/in
Töppel Stephanie
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Stimmbezirk 2
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Maier Josef
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Stellvertreter/in
Kießling Ulrike
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Stimmbezirk 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
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Stellvertreter/in
Gösl Michael
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Stimmbezirk 4
Altenstadt b. Voh.
Wahllokal:
Altenstadt b. Voh., Weidener Straße 24
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Wahlvorsteher/in
Bauer Martha
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Stellvertreter/in
Rewitzer Heinrich
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Stimmbezirk 5
Kaimling, Roggenstein, Waldau
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
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Wahlvorsteher/in
Rauch Martina
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Stellvertreter/in
Troll Roberto
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Stimmbezirk 6
Oberlind
Wahllokal:
Oberlind , Brucknergasse 4
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Wahlvorsteher/in
Meißner Florian
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Stellvertreter/in
Reil Petra
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Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
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Stellvertreter/in
Gesierich Karin
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Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Thomas Eiber
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Stellvertreter/in
Dr. Wappmann Volker
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Briefwahl 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin
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Stellvertreter/in
Gollwitzer Christoph
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Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
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Stellvertreter/in
Karl Michael
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Briefwahl 5
Kaimling, Oberlind, Roggenstein und Waldau
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Wutzlhofer Anna
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Stellvertreter/in
Vater Lisa
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II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25 Euro gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 08:41 Uhr