Bundestagswahl 2021; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen. 
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Künftig sind deshalb für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.

Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.

Beschluss

I. Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:

Stimmbezirk 1
Vohenstrauß
Wahllokal:        
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Koller Bernhard
Stellvertreter/in
Töppel Stephanie
Stimmbezirk 2
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Maier Josef
Stellvertreter/in
Kießling Ulrike 
Stimmbezirk 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
Stellvertreter/in
Gösl Michael 

Stimmbezirk 4
Altenstadt b. Voh.
Wahllokal:
Altenstadt b. Voh., Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Bauer Martha
Stellvertreter/in
Rewitzer Heinrich 
Stimmbezirk 5
Kaimling, Roggenstein, Waldau
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in
Rauch Martina
Stellvertreter/in
Troll Roberto 
Stimmbezirk 6
Oberlind
Wahllokal:
Oberlind , Brucknergasse 4
Wahlvorsteher/in
Meißner Florian 
Stellvertreter/in
Reil Petra 
Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
Stellvertreter/in
Gesierich Karin
Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Thomas Eiber
Stellvertreter/in
Dr. Wappmann Volker
Briefwahl 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin 
Stellvertreter/in
Gollwitzer Christoph 
Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Kleber Bernhard 
Stellvertreter/in
Karl Michael 
Briefwahl 5
Kaimling, Oberlind, Roggenstein und Waldau
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Wutzlhofer Anna 
Stellvertreter/in
Vater Lisa 


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 08:41 Uhr