Vollzug der Förderrichtlinien der Stadt Vohenstrauß; Zuschussantrag der Jugendgruppen 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss 2. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß fördert alljährlich die örtliche Jugendarbeit.

In der Sitzung des Stadtrats am 17.08.1998, Nr. 679 hat dieser Zuschussrichtlinien für die Jugendförderung beschlossen.

Die Jugendgruppen bzw. –verbände legen bis 15.11. eines jeden Jahres ihre Förderanträge vor.

Für das Jahr 2021 wurden Förderanträge der entsprechenden Organisationen mit einem Volumen von 2.676,81 € eingereicht.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012 durch den Stadtrat auf 3.000 EUR angehoben. Seither wird dieser Betrag alljährlich in den Haushalt eingestellt.

Die Anträge beinhalten folgende Zuordnung:
 

Jugendfreizeiten                          350,84 €

Arbeitsmaterialien                          255,00 €

Besondere Aktionen                           2.070,97 €


SUMME                                    2.676,81 €               


Den Mitgliedern des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses wurde eine Zusammenstellung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt, aus der die Art der Veranstaltungen bzw. Aktionen sowie die Fördermittelempfänger und die Beträge zu ersehen sind.

Die Verwaltung schlägt vor, die errechneten Zuschüsse an die jeweiligen Organisationen, soweit die Beträge nicht bereits ausgezahlt wurden, auszuzahlen.

Beschluss

Von der Zusammenstellung der Jugendförderbeträge 2021 hat der Ausschuss Kenntnis und genehmigt die von der Kämmerei unter Zugrundelegung der Zuschussrichtlinien errechneten Förderbeträge in der Gesamthöhe von 2.676,81 €.

Die Verwaltung wird beauftragt –soweit noch nicht geschehen- die jeweiligen Antragsteller schriftlich über die Höhe gewährten Zuschüsse zu informieren und die Beträge entsprechend auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 14:42 Uhr