Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.10.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 04.11.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.10.2021 
beschlossen, dass  für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse 


19/8         Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie des Bayerischen 
               Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes;
Sanierung und Erweiterung des städtischen Kindergartens "Anton-Ferazin" ;
hier: Vergabe von Leistungen für Fachplanungen

19/9        Kläranlage Vohenstrauß; Erneuerung der Belüfter des Belebungsbeckens, 
hier: Auftragsvergabe

19/12        Baugebiet "Vohenstrauß - Sommerwiesen";
hier: Festsetzung des Grundstückspreises für die Bauplätze im Bauabschnitt 03



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.



Bei der Bekanntgabe des Wegfalls des Geheimhaltungsgrundes gem. Art. 52 Abs. 3 GO ist § 5
Abs. 2 Satz 2 VgV, wonach Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahme-anträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentationen über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind, zu beachten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2021 08:27 Uhr