Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 04.11.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien -StBauFR- für das Jahr 2022 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und zur Beschlussfassung vor.

Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre. Unverändert geblieben sind die Mittel für das kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm.


Folgende Veränderungen bei den anzumeldenden Maßnahmen haben sich ergeben:


  • Die Höhe der förderfähigen Kosten für die Sanierung des ehemaligen Kavaliersgebäudes wurde von 2.000.000 € auf 1.600.000 € reduziert.

  • Die anrechenbaren Kosten für das Stadtmarketingkonzept wurden um 10.000 € auf insgesamt 35.000 € erhöht.

  • Neu aufgenommen wurde die Fortschreibung des „ISEK“ in Gestalt der Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebiets.

Die förderfähigen Kosten betragen nach der vorliegenden Aufstellung 645.000 €;
Diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 387.000 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 258.000 €.

Wie alle Jahre wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt. Sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die einzelnen Maßnahmen separater Beschlüsse durch den Stadtrat.

Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2022 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2022 wird hiermit genehmigt.

Die Stadtverwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.

Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes aufgebracht werden. 

Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 258.000 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2021 08:27 Uhr