Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Vohenstrauß


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 04.11.2021 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Vohenstrauß neu erlassen und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Ermächtigungsgrundlage zum Erlass dieser Rechtsverordnung war Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).

Der Bayerische Landtag hat im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung u. a. auch eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG beschlossen, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung war, dass die bisherige Regelung keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind.

Um die Übertragung dieser Pflichten (wieder) in rechtlich zulässiger Weise zu ermöglichen, wurde diese Gesetzesänderung notwendig. Aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage wird empfohlen, die Rechtsverordnung neu zu erlassen. Zwar ändert sich der Wortlaut der Verordnung nicht, es bestehen aber Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (s. o.) die Verordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist. 

Um im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Gehbahnen in der kommenden Wintersaison, auf eine stets aktuelle und rechtssichere Grundlage verweisen zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Verordnung neu zu erlassen. Im Zuge dessen sollte das zugehörige Verzeichnis der zu reinigenden Straßen um die neu hinzugekommenen Straßen (Am Festplatz, Enzianstraße und Lupinenweg) ergänzt werden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat die als Anlage beigefügte Verordnung der Stadt Vohenstrauß über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen wird um die neu hinzugekommenen Straßen (Am Festplatz, Enzianstraße und Lupinenweg) ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2021 08:27 Uhr