Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 23.11.2021 eine Bürgerversammlung für alle Ortsteile der Großgemeinde Vohenstrauß in der Stadthalle Vohenstrauß abgehalten.

Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.

Nach Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält. 

Beschluss

Keiner. Es wird festgestellt, dass der Stadtrat vom Inhalt der Niederschrift über die Bürgerversammlung 2021 Kenntnis genommen hat und eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:10 Uhr