Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 439 der Gemarkung Vohenstrauß (Sägmühlweg 26)
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Straßenzug „Sägmühlweg“. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet und die restliche Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2022 08:13 Uhr