Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2020 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Januar 2022 erstellt.
Der Jahresabschluss 2020 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.152.673,97 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.152.673,97 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz + 62.456,62 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung + 62.456,62 Euro
Die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung 2020, die Erfolgsübersicht 2020 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2020 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2020 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresgewinn von 62.456,62 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresgewinn von 45.983,66 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 16.472,96 Euro. Trotz des positiven Jahresergebnisses fällt aufgrund eines ausreichenden Verlustvortrags keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an.
Die Ertragslage ist gegenüber dem Vorjahr als günstig zu bezeichnen.“
Im Beratungsvermerk wird ausgeführt, dass der für das Jahr 2020 ermittelte Gewinn 45.983,66 Euro beträgt, dies entspricht rund 12 Cent/m³. In den Folgejahren sind weitere Investitionen zu tätigen, außerdem ist mit diversen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Eine genaue Prognose kann hierüber jedoch nicht genau angestellt werden.
Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Die positive Ertragslage des Betriebes gewerblicher Art (Wasserwerk) ist zum Teil durch die zum 01.10.2018 durchgeführten Erhöhung der Wassergebühren (Die Gebührenkalkulation nach KAG wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zum 01.10.2018 durchgeführt. Die Gebührenerhöhung wurde durch den Stadtrat Vohenstrauß am 13.09.2018 beschlossen.) begründet.
Unabhängig davon ist dieses Jahr eine neue Gebührenkalkulation nach dem KAG zum 01.10.2022 durchzuführen. Das Ergebnis dieser Kalkulation kann von den Ergebnissen der kaufmännischen Abschlüsse gravierend abweichen und es kann dennoch eine Anpassung/Erhöhung der Wassergebühren erforderlich sein.
Hierüber wird der Stadtrat jedoch zu gegebener Zeit informiert, wenn die erforderlichen Kalkulationen vorliegen. Da für die Anpassung der Gebühren eine Änderung der entsprechenden Satzung durch den Stadtrat zu beschließen ist.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2020 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 16.472,96 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2020 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der vielen Sonnenstunden deutlich überschritten. Es handelte sich um ein sehr gutes Ertragsjahr, fast so ertragreich wie die beiden vorangegangenen Jahre 2018 und 2019.
Durch den Jahresgewinn „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 62.456 Euro verringert sich der steuerliche Verlustvortrag von 929.943 Euro zum 31.12.2020 auf 867.487 Euro.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2020 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.