Mitteilungen des Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
- Bezüglich des Rathauses wurde vom Hausrecht Gebrauch gemacht hat. Die große Politik hat beschlossen, fast alle Corona-Beschränkungen aufzuheben, womit auch die Maskenpflicht und die 2- oder 3-G-Regel für öffentliche Gebäude entfällt. Diese Entscheidung erscheint in Anbetracht der sehr hohen Inzidenzen und der noch geltenden Quarantänevorschriften etwas verfrüht und deshalb wurde für das Rathaus vorläufig bis Pfingsten die Beibehaltung der Maskenpflicht angeordnet. Dies bedeutet, beim Betreten und Bewegen im Haus ist eine Maske zu tragen, wobei jeder selbst entscheiden kann, ob er eine medizinische oder FFP-2-Maske trägt. Am Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden. Wenn sich die Situation entspannt, kann die Anordnung auch früher wieder aufgehoben werden.
- Die zweite Mitteilung betrifft eine Angelegenheit, die den Stadtrat zu baldigem weiteren Handeln auffordert. Das Ingenieurbüro Bodensteiner hat die Untersuchungen zum statischen Zustand der Friedhofsmauer in Altenstadt durchgeführt und abgeschlossen. Die Angelegenheit hat sich etwas verzögert, da erst Ende letzten Jahres die Fundamentuntersuchungen gemacht werden konnten. Im Ergebnis werden auch die Ursachen des Schadens aufgeführt und Handlungsempfehlungen gegeben. Die Mauer ist nicht mehr standsicher und die Stadt muss bald handeln. In der Bürgerversammlung wurde auch kommuniziert, dass den Betroffenen, also den Friedhofsnutzern, die Möglichkeit gegeben wird, sich zu informieren. Die Verwaltung wird Lösungsvorschläge mit Kostenaufstellungen vorlegen, ob es dann eine neue Mauer wird, ein lebender Zaun usw. muss im Gremium beraten und entschieden werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr