Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. August 2022 den überarbeiteten Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung in den Themenfeldern
- „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“,
- „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und
- „Für nachhaltige Mobilität“
beschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt, zu den neuerlichen wesentlichen Änderungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren ein ergänzendes Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Gemeinden,
Städte und Landkreise erneut zu beteiligen, wenn sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben, von denen sie betroffen sind. Es besteht nun die Möglichkeit, zu vorgenannten Änderungen im Fortschreibungsentwurf bis zum 19. September 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen.
Sämtliche Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Ein Versand in Papierform erfolgte aus Umweltgesichtspunkten nicht.
In der Stadtratssitzung am 03. März 2022 wurde beschlossen, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vollumfänglich anzuschließen. In einer Zusammenstellung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgeführt, dass die vorgebrachte Kritik in weiten Teilen auf Fehlinterpretationen der Änderungen beruhe. Deshalb wurden nun Klarstellungen und Konkretisierungen sowie fachliche Ergänzungen aufgenommen. Hierzu wird gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG von einer erneuten Beteiligung abgesehen.
Die überarbeitete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen in der Änderungsverordnung sowie deren Begründung möglich.
Die bedeutsamsten Änderungen sind im Wesentlichen:
- Der Grundsatz, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden können wird zum verpflichtenden Ziel (Punkt 5.4.1, Abs. 3).
- Der Grundsatz, dass die Energieversorgung durch den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur weiterhin sichergestellt werden soll wird zum verpflichtenden Ziel, sie im öffentlichen Interesse und klimaschonend sicherzustellen (Punkt 6.1.1, Abs. 1).
- Es ist nun verpflichtendes Ziel, in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt (Punkt 6.2.2, Abs. 1).
- Weitere Neuerung ist der Grundsatz, auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauten Flächen hinzuwirken (Punkt 6.2.3, Abs. 4).
- Neu ist die Streichung des Grundsatzes, dass Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen (Punkt 7.1.3, Abs. 3).
Weitere Ergänzungen und Änderungen betreffen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt sowie ergänzende und neue Grundsätze zum Hochwasserschutz und Niedrigwassermanagement (Punkte 1.2.3, Abs. 3; 7.2.5, Abs. 1, 2 und 5; 7.2.6 Abs. 1 und 2).
Der Bayerische Gemeindetag hat mitgeteilt, dass er sich am 15. September 2022 zum überarbeiteten Entwurf äußern wird. Laut Informationen des Gemeindetags soll die Stellungnahme im Interesse der Gemeinden sein und - trotz des Entgegenkommens aufgrund der vergangenen Beteiligung - noch einige Forderungen beinhalten, die im Entwurf bisher nicht berücksichtigt wurden. Sofern das Gremium eine Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß wünscht, wäre überlegenswert, die Ausführungen des Gemeindetags abzuwarten und die Verwaltung zu beauftragen, auf kurzem Wege mit den Fraktionssprechern abzustimmen, ob die Äußerungen mitgetragen werden und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben wird.