Bauantrag über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Lagergebäude; Baugrundstück Fl.Nrn. 511 und 512/2 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Haidaer Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 18.01.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Rande des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und der restliche Teil als Grünfläche. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Seitens der Verwaltung wurde zur Regelung der Erschließungsfragen ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser wurde den Antragstellern zur Unterschrift zugesandt und ist bereits mit ihnen geschlossen worden.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:14 Uhr