Aufhebung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – In der Leiten“
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Stadtrates, 06.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für das Baugebiet „Vohenstrauß – In der Leiten“ verfügt die Stadt Vohenstrauß über einen Bebauungsplan, der seit dem 07.06.2000 rechtsverbindlich ist.
Das Baugebiet ist zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Die textlichen, aber auch zeichnerischen Festsetzungen entsprechen seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung in den Jahren 2007/2008, sowie der zahlreichen Novellierungen des BauGB in den zurückliegenden Jahren, schon lange nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. So ist eine Vielzahl von mittlerweile genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht zulässig bzw. eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dies zeigt sich auch bei untergeordneten Bauteilen, hier sind als Dacheindeckung Ziegel, Dachsteine oder eine Blecheindeckung zulässig, aber kein Glasdach, wie es bei einer Terrassenüberdachung oft der Fall ist.
Auch der veränderte Baustil, weg vom Satteldach hin zu Zelt-, Walm- und Flachdächern, lässt eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr zu. Hier sind, anders als im Baugebiet Sommerwiesen, nur Sattel-, Krüppelwalm- und Pultdach zulässig, da die gewünschte Dachform das Satteldach war.
Insofern ist der Bebauungsplan für die Grundstückseigentümer und Bauherren erheblich hinderlicher als nützlich. Aus diesem Grunde wird die Aufhebung des Bebauungsplanes für erforderlich gehalten. Künftige Bauanträge werden dann nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) behandelt und sollen sich an der Umgebungsbebauung orientieren.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Stadtrat Vohenstrauß in den vergangenen Jahren bereits die Bebauungspläne „Vohenstrauß – An den Spendäckern“, „Vohenstrauß – West III“, „Altenstadt b. Vohenstrauß – Bauzone I“, „Vohenstrauß - West II“, „Vohenstrauß - Am Lindersteig“, „Vohenstrauß – Am Eglsee“, „Roggenstein – Nordost“, „Kaimling – Hopfengarten“, „Vohenstrauß – Teilbaugebiet An der Kößlmühle“ und „Waldau – West“ aufgehoben.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8, des § 13 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 BauGB die Aufhebung des seit 07.06.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „Vohenstrauß – In der Leiten“ in der Änderungsfassung vom 11.11.2008 im Vereinfachten Verfahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2023 13:57 Uhr