Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen sowie Festsetzung der Entschädigung der Wahlvorstände für die Europawahl am 09. Juni 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 04.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde bildet für die Europawahl 2024 am 09. Juni gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der Europawahlordnung (EuWO) die allgemeinen Wahlbezirke. Für diese sind je ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin als Vorsitzende*r und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestimmen (§ 6 Abs. 1 EuWO). Dies gilt auch für die Briefwahlbezirke (§ 7 EuWO). Die (Briefwahl-)Wahlvorstände bestehen aus dem (Briefwahl-)Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 6 Abs. 9 des Europawahlgesetzes, EuWG). Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher*innen bzw. Stellvertreter*innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Die Zahl der Wähler je Wahlbezirk sollte unter Berücksichtigung der zu erwartenden Wahlbeteiligung und des Briefwähleranteils in der jeweiligen Gemeinde grundsätzlich nicht unter 50 liegen (vgl. auch § 7 Nr. 1 EuWO). 
Daher werden die Wahlbezirke Kaimling und Roggenstein zu Wahlbezirk Waldau (Gemeindegebiet West), Wahlbezirk Böhmischbruck zu Wahlbezirk Vohenstrauß 1, Wahlbezirk Oberlind zu Wahlbezirk Vohenstrauß 2 zugewiesen.


Als Erfrischungsgeld kann gemäß § 10 Abs. 2 EuWO für die Vorsitzenden je 35,- Euro und für die übrigen Mitglieder je 25,- Euro gewährt werden. Bei der vergangenen Europawahl wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- Euro je Wahlhelfer, unabhängig der Tätigkeit im Wahlvorstand, beschlossen.

Beschluss

I. Für die Europawahl werden folgende Wahlbezirke gebildet und Wahlvorstände ernannt:

Wahlbezirk 1 – Vohenstrauß 1
Wahllokal:
Grundschule, EG rechts
Wahlvorsteher/in

Bayerl Johann
Stellvertreter/in

Messer Christian
Wahlbezirk 2 – Vohenstrauß 2
Wahllokal:
Grundschule, EG Gymnastikraum
Wahlvorsteher/in

Münchmeier Uli

Stellvertreter/in

Schmid Dorit

Wahlbezirk 3 – Altenstadt/Voh.
Wahllokal:
Altenstadt, Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in

Bauer Martha 
Stellvertreter/in

Töppel Stephanie 
Wahlbezirk 4 – Gemeindegebiet West
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in

Reil Petra 
Stellvertreter/in

Meißner Florian 
Briefwahl 1
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Gesierich Karin
Stellvertreter/in

Maier Michael 
Briefwahl 2
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Gollwitzer Christoph
Stellvertreter/in

Lang Juliane
Briefwahl 3
Vohenstrauß,
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Kleber Bernhard 
Stellvertreter/in

Karl Michael 
Briefwahl 4
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Eiber Thomas 
Stellvertreter/in

Vater Lisa 


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 50 Euro gewährt, um den Mangel an Wahlhelfer*innen entgegenzuwirken und um Anreiz für das Ehrenamt zu schaffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 08:51 Uhr