Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Wasserwerks-Photovoltaikanlage der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2014 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 27.08.2015 bis 31.08.2015 erstellt.
Der Jahresabschluss 2014 des Wasserwerks-Photovoltaikanlage der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.411.011,38 €
Bilanzsumme Passivseite 5.411.011,38 €
Jahresergebnis laut Bilanz 62.589,72 €
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung 62.589,72 €
Eine Kopie der Bilanz zum 31.12.2014, der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 sowie der Erfolgsübersicht 2014 liegt den Stadtratsfraktionen vor.
Im Beratungsvermerk zum Jahresabschluss 2014 wurde vermerkt:
Bezogen auf den Wasserverkauf von 363.700 m³ beträgt der Jahresgewinn 2014 der Wasserversorgung ca. 14,6 ct/m³.
Im Vergleich zum Vorjahr (Überschuss ca. 14,3 ct/m³) ergab sich damit eine geringe Verbesserung; das Prinzip der Kostendeckung wurde erfüllt.
Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2014 nach der kaufmännischen Buchführung ein positives Ergebnis von 9.361,84 €.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2014 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der guten Sonnenstunden um ca. 11 % überschritten. Es handelt sich dabei um ein durchschnittliches Ertragsjahr.
Durch den Jahresgewinn (Wasserwerk und Photovoltaik) von 62.590 € verringert sich der verbleibende Verlustvortrag von 997.135 € zum 31.12.2013 auf 934.545 €.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher ist als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres
, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Die Konzessionsabgabe für 2014 konnte nicht erwirtschaftet werden.