Haltverbot in der Türkeigasse. Einfahrt zu Nr. 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Patrick Habermann, Vohenstrauß, Türkeigasse 23, hat mit Schreiben vom 20.11.2015 die Anordnung eines Haltverbots in der Türkeigasse, gegenüber der Einfahrt zu Nr. 23, beantragt. Ein Fahrzeug parkt immer gegenüber seiner Einfahrt, wodurch die Zufahrt nicht möglich ist. Die Fahrbahnbreite beträgt einschließlich Gehweg ca. 6 Meter.
Der Anlieger, der seine Garagenausfahrt nicht benutzen kann, wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Fahrzeuge parken, hat gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Behinderung zu treffen sind. Insoweit sind auch die Interessen eines Einzelnen geschützt (BVerwG vom 22.1.1971 VRS 40, 388 = DAR 1971, 138 = VKBl. 1971, 637).

Beschluss

Ein Dauerparken konnte nicht festgestellt werden. Die Bewohnerin des gegenüberliegenden Anwesens Türkeigasse 16 besitzt kein eigenes Fahrzeug. Die Anordnung eines Haltverbots wird abgelehnt. Die Polizei kann ggf. bei Behinderung verständigt werden.


7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr