Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Wittschauer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Wittschauer Straße findet, bedingt durch die Schulen, die  katholische Stadtpfarrkirche und das Caritas Altenheim- und Pflegeheim  ein überdurchschnittlich hoher Fußgängerverkehr statt. Seit Fertigstellung des Verbindungsweges Pfarrgasse/Krapfenbauer-Parkplatz Rathausrückseite ist hier als Verlängerung des Fußweges Sophienstraße-Heimatmuseum-Wittschauer Straße eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die diesen Weg zum Omnibusparkplatz am Marktplatz benutzen, festzustellen. Der gesamte Schulbusverkehr führt über die Ortsstraßen Hinter’m Schloß, Wittschauer- und Pestalozzistraße. Die Pestalozzistraße und Hinter’m Schloß  sind zum größten Teil als verkehrsberuhigter Bereich, bzw. als Tempo-30-Zone beschildert. Der Bereich Wittschauer Straße ab Einmündung „Schöfer-Kreuzung“ bis Einmündung Pfarrgasse  würde bei Anordnung von Z 274.1-40 (Tempo-30-Zone)  im Hinblick auf die  Verkehrssicherheit — vor allem für die Schulwegsicherheit — eine weitere positive Maßnahme bedeuten.

Beschluss

Für die  Wittschauer Straße wird Zeichen  274 (Tempo-30 Zone) angeordnet.



7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr