- In der Sitzung am 01.10.2015 befasste sich der Stadtrat Vohenstrauß mit dem Antrag der Freiw. Feuerwehr Roggenstein auf Aufnahme der Rettungshundestaffel als aktive Mitglieder der Wehr.
Nach eingehender Beratung stellte der Stadtrat eine Entscheidung über den Antrag vorerst und zumindest solange zurück, bis sichergestellt ist, dass die bei der Rettungshundestaffel zum Einsatz kommenden Mitglieder unabhängig von ihrem Wohnort und Arbeitsplatz Versicherungsschutz genießen.
Aus diesem Grunde fand am 16.10.2015 im Rathaus eine Besprechung mit Herrn Kreisbrandrat Richard Meier, Herrn Uwe Peetz vom Landesfeuerwehrverband Bayern und Herrn Stefan Urbaneck, Kommandant der Freiw. Roggenstein, statt.
Unter Bezugnahme auf die vorgenannte Besprechung teilte Herr Peetz dann mit Schreiben vom 02.12.2015 folgendes mit:
„In Abstimmung mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ist festzustellen, dass die Führer/Führerinnen von Rettungshunden in der Feuerwehr, unabhängig davon, ob sie am Ort der Feuerwehr einen Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz haben, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der KUVB stehen, wenn
der Träger der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr die Eingliederung der Rettungshundeführer/-innen in die Feuerwehr unterstützt und befürwortet und deren Tätigkeit als (freiwillige) Aufgabe der Feuerwehr ansieht, die Personen mit Wissen und Wollen des Trägers der gemeindlichen Einrichtung formell nach Art. 6 Abs. 3 BayFwG durch den Kommandanten in die Feuerwehr aufgenommen wurden, der Personenkreis die Grundausbildung (MTA) mit Erfolg abgeschlossen hat und die Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Rettungshundeführer/-innen mit Bestandteil des Dienst- und Ausbildungsplans der Feuerwehr sind.
In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass die Rettungshundestaffel nach dem Mindeststandards der Rettungshunde Ortungstechnik des DFV ausgebildet und geprüft sind, damit eine Eingliederung in die Alarmierung als BOS Feuerwehr-Rettungshundestaffel auch erfolgen kann.“
Am 05.01.2016 bat Herr Kommandant Urbaneck sowohl telefonisch als auch per E-Mail, den Antrag auf Aufnahme der Mitglieder der Rettungshundestaffel der Freiw. Feuerwehr Roggenstein bis auf weiteres ruhen zu lassen, da noch einige interne Punkte zu klären sind.
Per E-Mail vom 24.01.2016 teilte Herr Urbaneck dann folgendes mit:
„Als Kommandant der FFW Roggenstein ziehe ich hiermit den von mir am 02.09.2015 an die Stadt Vohenstrauß gestellten Antrag auf ‚Übernahme der Mitglieder der Rettungshundestaffel in den aktiven Feuerwehrdienst‘ zurück. Es haben sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, die mich zu diesem Schritt bewogen haben.“
- Anlässlich eines Unfalls auf der Autobahn am 30.08.2014, verursacht durch einen polnischen Lkw-Fahrer, hat die Stadt Vohenstrauß bescheidmäßig die Kosten für die Beseitigung der Ölspur durch die Feuerwehr in Rechnung gestellt. Gegen den Bescheid hat die Versicherung Widerspruch eingelegt, dem der Stadtrat Vohenstrauß nicht abgeholfen hat. Aus diesem Grunde wurde der Widerspruch dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Entscheidung vorgelegt. Heute hat die Stadt einen Abdruck eines Schreibens der Rechtsaufsichtsbehörde, gerichtet an die Versicherung, erhalten. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass der Bescheid der Stadt Vohenstrauß als rechtmäßig angesehen wird und der Widerspruch kostenpflichtig abgewiesen wird, sofern er nicht zurückgenommen wird.
An der Versicherung liegt es nun, den Widerspruch zurück zu nehmen oder Klage zu erheben. Letzteres dürfte aber als nicht wahrscheinlich angesehen werden.