Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2016 nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2015        18.311.000 EUR
2016        17.878.000 EUR
2017        17.407.000 EUR
2018        17.344.000 EUR
2019        16.582.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.06.2016 08:25 Uhr