Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2016
nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2015 18.311.000 EUR
2016 17.878.000 EUR
2017 17.407.000 EUR
2018 17.344.000 EUR
2019 16.582.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.06.2016 08:25 Uhr