Wittschauer Straße; Beschluss vom 08.12.2015 bzgl. Tempo 30-Zone
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 27.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 08.12.2015 wurde die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wittschauer Straße beschlossen.
Bei der Durchführung des Beschlusses und der Beschilderung kamen im Nachhinein Fragen auf, da im unmittelbaren Umfeld (Pfarrgasse) ein Streckenverbot (zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) angeordnet ist.
Die Polizeiinspektion Vohenstrauß regte in diesem Zusammenhang an, die Tempo 30-Zone auszuweiten und so die Pfarrgasse im Bereich Krankenhaus bis Marktplatz mit in den Geltungsbereich zu nehmen. Dadurch würde eine unterschiedliche Beschilderung Zone <-> Streckenverbot vermieden und das komplette Gebiet sauber abgerundet.
Daher wird der Beschluss vom 08.12.2015 nochmals aufgegriffen, um über eine eventuelle Ausweitung der Tempo 30-Zone zu beschließen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Tempo 30-Zone für den Bereich Pfarrgasse, Wittschauer Straße, Marienplatz bis zum verkehrsberuhigten Bereich in der Pestalozzistraße anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2017 09:28 Uhr