Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurden im Jahre 2016 in den Ortsteilen der Großgemeinde Vohenstrauß folgende Bürgerversammlungen abgehalten:
26.09.2016 in Roggenstein
27.09.2016 in Altenstadt b. Vohenstrauß
28.09.2016 in Kaimling
29.09.2016 in Waldau
04.10.2016 in Oberlind
05.10.2016 in Böhmischbruck
10.10.2016 in Vohenstrauß
Über den Verlauf der Bürgerversammlungen, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurden Niederschriften gefertigt, die den einzelnen Stadtratsmitgliedern in Ablichtung bzw. auf elektronischem Wege auszugsweise (die Wortmeldungen bzw. Anträge betreffend) zugeleitet wurden. Insgesamt wurden in den 7 Bürgerversammlungen 59 Anregungen vorgetragen.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.
Aussprache und Beschlussfassungen (soweit dies im Einzelfall erforderlich ist)
Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass er die Anfragen der Bürgerversammlungen kurz ansprechen und den jeweiligen Sachstand mitteilen wird.
Roggenstein
Zu 1:
Wegen der Kritik von Frau Witt, dass im Kindergarten Roggenstein keine unter 3-jährigen Kinder aufgenommen werden, wurde am 29.11.2016 Kontakt mit den Trägern der Kindergärten aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass die kath. Kinderkrippe ausgelastet ist und nach Aussage von Frau Dietl im nächsten Jahr keine zusätzlichen Krippenplätze zur Verfügung stehen werden. Von Seiten des evang. Trägers konnte Frau Grosser keine konkrete Aussage machen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Krippe nicht voll ausgelastet sein wird. Für die Anmeldung im Kindergarten Roggenstein für das Kindergartenjahr 2017/2018 endet die Anmeldefrist am 09.01.2017. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, wie viele Anmeldungen es geben wird. Allerdings liegen der Stadt vier Anträge von Eltern, deren Kind unter 3 Jahren alt ist, für eine Aufnahme ab dem 01.09.2017 vor. Zwei der Kinder vollenden im Laufe des kommenden Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr; insofern steht einer Aufnahme nichts entgegen. Bei den anderen beiden Kindern müsste man eine Aufnahme abwägen, da in solchen Fällen bisher immer auf die anderen in der Stadt vorhandenen Krippenplätze verwiesen wurde, da die Stadt nicht in Konkurrenz mit den kirchlichen Trägern stehen möchte. Aus fiskalischer Sicht heraus gesehen, als auch vom Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel her, dürfte der Aufnahme der bereits angemeldeten Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Roggenstein nichts entgegenstehen.
Zu 3:
Hinsichtlich der angeregten Freilegung der „Roggensteiner Steinkluppe“ teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass die Anregung zur Beseitigung des „Wildwuchses“ an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab weitergeleitet wurde. Über die Naturschutzbehörde sollte geklärt werden, ob eine Förderung aus Naturparkmitteln oder eine Maßnahme im Rahmen eines „Leaderprojektes“ möglich wäre. Frau Roßmann von der Naturschutzbehörde hat sich positiv geäußert. Sie sähe in der Maßnahme eine überaus „interessantes Projekt“. Was eine mögliche Förderung betrifft, so wird sie dies klären. Ein Problem sieht sie jedoch darin, dass für die Beseitigung der Büsche und Bäume eine Rodungserlaubnis erforderlich ist. Diesbezüglich wäre mit der zuständigen Forstbehörde Kontakt aufzunehmen.
Zu 4:
Die Schlaglöcher in der Straße vom Malerbetrieb Kammerer in Richtung Zieglmühle wurden zwischenzeitlich ausgebessert. Eine Deckensanierung wird in die Prioritätenliste für die nächsten Jahre aufgenommen.
Zu 5:
Die geforderten Nachbesserungen an der Wippe auf dem Kinderspielplatz werden vorgenommen. Eine Überprüfung des Spielturmes ist erfolgt. Notwendige Reparaturen werden vorgenommen. Ob und in welchem Umfang neue Spielgeräte angeschafft werden sollten, bedarf einer näheren Prüfung. Das Mähen des Spielplatzes übernimmt künftig der Platzwart des FC Roggenstein.
Altenstadt b. Vohenstrauß
Zu 1:
Der eingesunkene Kanaldeckel in der Sonnenstraße wird erneuert.
Zu 2:
Mit der Anregung, die Neumühlstraße auf ein Fahrzeuggewicht von maximal 7,5 t zu sperren, wird sich der Verkehrsausschuss befassen.
Zu 3:
Sobald die Spezialfirma wieder vor Ort ist, wird die Nachmarkierung, die Tempo-30-Zone in der Fiedlbühlstraße betreffend, vorgenommen.
Kaimling
Zu 2:
Hinsichtlich der Entleerung und Reinigung der Straßeneinläufe ist eine Nachkontrolle erfolgt. Dabei festgestellte Mängel wurden beseitigt. Der Entsorgungsfirma kann jedoch bescheinigt werden, dass sie in der Regel relativ ordentlich arbeitet und es normalerweise zu keinen größeren Beanstandungen kommt.
Zu 3:
Das Versprechen, eine Heiligenfigur für die Brücke anzuschaffen und aufzustellen, wird im kommenden Jahr 2017 eingelöst. Entsprechende Kostenangebote werden demnächst eingeholt.
Zu 4:
Die Anfertigung von Holzauflagen für die Steinbänke an der Brücke ist eine typische „Winterarbeit“ für den städtischen Außendienst. Die Befestigung kann dann im Frühjahr erfolgen. ADL Frey wird das Weitere veranlassen.
Zu 6:
Die Bankette wurde bereits nachgemäht.
Zu 7:
Die Anschaffung und Aufstellung einer neuen Ruhebank wird für das kommende Jahr 2017 in Aussicht gestellt.
Zu 8:
Die Instandsetzung des öffentlichen Feldweges wird in der Prioritätenliste der nächsten Jahre vorgesehen.
Waldau
Zu 4:
Mit der Problematik des unzulässigen Aufstellens von Containern auf dem Parkstreifen entlang der Roggensteiner Straße wird sich der Verkehrsausschuss in einer seiner nächsten Sitzung befassen. Dabei wird geprüft, auf welche Weise, z.B. durch die Ausweisung als reine Pkw-Stellplätze, Abhilfe geschaffen werden kann.
Zu 5:
Zur Feststellung des Zustands des Tores des alten Feuerwehrhauses wird ein Ortstermin mit allen örtlichen Vereinen, die das Gebäude nutzen, anberaumt. Dabei soll geklärt werden, ob eine Reparatur unter Mithilfe aller Beteiligten möglich oder der Ankauf eines neuen Tores notwendig ist.
Zu 6:
Bei einer großflächigen Ausbesserung der Straße zum Anwesen Bächer hin würde es sich um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handeln. Hierfür wären entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt einzuplanen. Die Info-Tafel für den Rastplatz „Waldauer Anhalt“ neben dem Bockl-Radweg ist bereits angefertigt und im Tourismusbüro im Rathaus gelagert. Die für die Montage notwendigen Vorarbeiten wurden bereits teilweise vorgenommen.
Oberlind
Zu 1:
In Absprache mit Bürgermeister Anton Kappl aus Leuchtenberg wird eine gemeinsame, gemeindeübergreifende Sanierung der Straße von der Kläranlage in Richtung Steinach im Jahre 2017 angestrebt. Eine Kostenermittlung nimmt der neue Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herr Weiß, vor.
Zu 3:
Eine neue Tragschicht für die Teilstrecken der Straße vom Kalvarienberg bis zum Friedhof und der Dorfstraße in Richtung Unterlind wird ebenfalls in der Prioritätenliste für die nächsten Jahre aufgenommen.
Zu 6:
Zur Anregung, im gesamten Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtungen mit sparsamen LED-Leuchtmitteln auszustatten, ist festzustellen, dass es sich dabei um eine Kostenfrage handelt. Mit der Bayernwerk AG ist deshalb vereinbart, dass immer dann, wenn defekte Leuchtmittel ausgewechselt werden müssen, diese durch LED-Lampen ersetzt werden.
Zu 9:
Mit der Frage, ob für die Ortsflur Oberlind ein neuer Feldgeschworener gewählt werden soll, wird sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung befassen. Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen der Stadt bereits vor.
Böhmischbruck
Zu 2:
Eine Beseitigung der Bankettschäden an der ca. 1,8 km langen Verbindungsstraße von Kößing nach Böhmischbruck ist zwischenzeitlich erfolgt.
Zu 3:
Derzeit wird die Asphaltierung der von der Verlegung der Kabel für den Breitbandausbau betroffenen Straßenflächen vorgenommen. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Begehung der rund 15 km langen Kabeltrasse. Dabei festgestellte Mängel oder Schäden werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und ein Anspruch auf Behebung geltend gemacht.
Zu 5:
Die Instandsetzung der Stützmauer entlang der Straße zwischen den Anwesen Zielbauer und Komor wird, sofern es die Witterung zulässt, noch im Dezember in Angriff genommen. Ansonsten erfolgt die Sicherungsmaßnahme im zeitigen Frühjahr 2017. Was die Beschwerde bezüglich der nicht zufriedenstellenden Reinigung der Straßeneinlaufschächte betrifft, so wird die Entsorgungsfirma hierüber in Kenntnis gesetzt.
Zu 6:
Die von Herrn Frischholz erbetene Verursacherermittlung wird noch erfolgen.
Zu 7:
Der Einbau des Hydranten erfolgt in Eigenregie. Die Stadt stellt den Bagger über die Firma Reger-Bau.
Zu 8:
Die von Herrn Kurzka deponierten Ruhebänke wurden zwischenzeitlich vom städtischen Bautrupp abgeholt.
Vohenstrauß
Zu 1:
Bei der erbetenen Straßenausbesserung handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme. Eine Aufnahme in die Prioritätenliste wird in Aussicht gestellt.
Zu 2:
Wegen der Problematik der Restmüllabfuhr am Montag hat sich die Verwaltung mit dem Landratsamt in Neustadt a.d. Waldnaab in Verbindung gesetzt. Hierauf kam folgende Antwort: „Künftig soll das Vohenstraußer Stadtgebiet und das Vohenstraußer Land an einem gemeinsamen Abfuhrtag am Montag von Restmüll entsorgt werden. Damit ist ein Tausch Vohenstrauß Stadt und Altenstadt bei Vohenstrauß am Mittwoch, dafür Vohenstrauß Land am Montag nicht mehr möglich. Der Abfuhrbetrieb will ab 2017 probieren, bei der Anfahrt an den Montagen einen Teil der Außengemeinden zuerst zu leeren und dann zeitig, aber eben nicht gleich zu Sammlungsbeginn, den Stadtbereich von Vohenstrauß anzufahren.“
Zu 3:
Eine Sanierung der öffentlichen WC-Anlagen wird in die Beratungen für den Haushalt 2017 einbezogen.
Zu 5:
Mit der Parkplatzsituation in der Oberlinder Straße im Bereich der Gemeinschaftspraxis Poschenrieder wird sich der Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.
Zu 6:
Die angeregte Ausbesserung und Verstärkung der Bankette der Straße „Am Bahndamm“ ist zwischenzeitlich erfolgt.
Zu 7:
Bezüglich der Sanierung des Straßenstücks des Braunetsriether Weges von der Siedlerstraße bis zur Fliederstraße verweist 1. Bürgermeister Wutzlhofer ebenfalls auf die Prioritätenliste. Gleichzeitig verweist er auf die in den nächsten 2 bis 3 Jahren vorgesehenen Straßensanierungen im östlichen Stadtgebiet. Vorrangig seien hier der Lerchenweg und die Gartenstraße eingeplant, zumal für diese beiden Straßen bereits die Kanalberechnungen vorliegen.
Zu 8:
Am 25.10.2016 teilte die Deutsche Telekom Technik GmbH telefonisch mit, dass es beim derzeit laufenden Breitbandausbau zu Problemen gekommen ist. Bautechnische Schwierigkeiten bei Felsvorkommen würden dazu führen, dass die vertraglich zugesicherte Fertigstellung nicht eingehalten werden kann und sich bis Ende Januar 2017 verschieben wird. Zumindest konnte erreicht werden, dass die Versorgung des Gewerbe- und Industriegebiets vorrangig behandelt und noch im Jahre 2016 freigeschaltet wird.
Zu 10:
Die Anregung, die Ortsdurchfahrt von Vohenstrauß auf 7,5 t zu sperren und darüber hinaus nur für den Anlieferverkehr freizugeben, war bereits vor geraumer Zeit ein viel diskutiertes Thema im Verkehrsausschuss. Die Angelegenheit wird aber in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses nochmals näher beleuchtet. Die Überlegung, dass es möglicherweise ausreichend wäre, an der Kreuzung Siedlerstraße/Pleysteiner Straße eine Gewichtsbeschränkung
anzubringen, um die Lkw’s umzuleiten, wird in einem Gespräch mit den einschlägigen Fachstellen abgeklärt.
Zu 11:
Der Anregung, beim Bau oder der Sanierung von Innerortsstraßen wieder verstärkt höhere Bordsteine zu verwenden, kann nachgekommen werden, wenn auf der Straße eine ausreichende Fahrbahnbreite samt der Möglichkeit zum Parken von Pkw’s verbleibt.
Zu 12:
Die Anfrage bezüglich der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge hat sich durch den zwischenzeitlich erfolgten Vertragsabschluss mit der Bayernwerk AG erübrigt.
Zu 13:
Der Antrag des Herrn Dobner, beim kombinierten Geh- und Radweg entlang der Altenstadter Straße im Bereich der Tankstelle durch Beschilderung und/oder Linien auf die Ein- und Ausfahrt hinzuweisen, wird zuständigkeitshalber zur Prüfung und Entscheidung an den Verkehrsausschuss verwiesen.
Zu 14:
Es ist gängige Praxis, dass bei in den Verkehrsraum einragenden Ästen von Hecken und Büschen die Grundstückseigentümer von der Verwaltung schriftlich zu einem Rückschnitt bis an die Grundstücksgrenze aufgefordert werden. Bei den beiden Bäumen beim Bolzsplatz an der Haunoldstraße wurde mittlerweile ein Rückschnitt vorgenommen.