Vorstellung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz durch dessen Geschäftsleiter, Herrn Maximilian Köckritz


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Wutzlhofer erläutert die Gründe, weshalb die Vorstellung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht. Auslöser war die vom Verein „Bürger und Polizei“ initiierte Sammelbestellung von Temposys-Geräten für die Gemeinden im Bereich der PI Vohenstrauß. So hat der Markt Waidhaus seine Entscheidung über eine Beteiligung an dieser Sammelbestellung solange zurückgestellt, bis über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit entschieden ist. Dies lässt den Schluss zu, dass der Markt Waidhaus einen Beitritt zum Zweckverband vorsieht. In einem Gespräch mit Herrn 1. Bürgermeister Wutzlhofer wurde Herrn Köckritz, dem Geschäftsleiter des Zweckverbands, die Zusage erteilt, auch dem Stadtrat Vohenstrauß den Zweckverband vorstellen zu dürfen.

Herr Köckritz stellt nun zusammen mit seinem Mitarbeiter, Herrn Schmid, den Zweckverband in Form einer Power-Point-Präsentation vor. Dabei erläutert er ausführlich, die Hintergründe, den Leistungsumfang, die Vorteile, die Finanzierung und die Zusammenarbeit. Ausführliche Unterlagen, die mit der Power-Point-Präsentation nahezu identisch sind, haben alle Stadtratsmitglieder und Fraktion bereits vorab als PDF-Datei zur Kenntnisnahme erhalten.

Aussprache

1. Bürgermeister Wutzlhofer möchte wissen, ob es zu zeitlichen Überschneidungen kommen kann, wenn mehrere Gemeinden gleichzeitig eine Überwachung anfordern. Nachdem zwischenzeitlich nicht nur ein zweites Fahrzeug angeschafft, sondern auch ein zweiter Messtechniker eingestellt wurde, ist bei Bedarf eine Überwachung gewährleistet, gibt Herr Köckritz zur Antwort. Erfahrungsgemäß aber benötigt keine Gemeinde eine tägliche Überwachung. Aus diesem Grunde werden die Einsatztage und –zeiten auch durchgewechselt. Wie dem Vortrag zu entnehmen war, bemerkt 3. Bürgermeister Gollwitzer, erhalten die Kommunen die Verwarnungsgelder. Wie aber sieht es bei den Ordnungswidrigkeiten aus und wie wird die Fahrerermittlung durchgeführt? Alle Bußgelder, die verhängt werden, erklärt Herr Köckritz, gehen an die Kommunen. Die Fahrerermittlung erfolgt durch den Zweckverband. Dies beginnt mit einem Fragebogen und eine Passbildabgleich bei den Einwohnermeldeämtern. Wohnt der Fahrer nicht im Gebiet des Zweckverbandes, so werden entsprechende Anfragen an das jeweils zuständige Meldeamt gerichtet. Falls nötig, wird auch die Polizei aufgrund der guten Beziehungen für den Zweckverband tätig. Auf Anfrage von StR Gösl teilt Herr Köckritz mit, dass es den Gemeinden freigestellt ist, eine gewisse Anzahl von Stunden oder Tagen zu buchen. Etwas schwierig gestaltet sich ein kurzfristiger Wechsel, wäre aber theoretisch auch möglich. Da jedoch das Ziel der Überwachungen ist, dass die Fahrer langfristig ihre Geschwindigkeit reduzieren, sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Optimal wäre ein Mal in der Woche. Auf die Frage von StR Maier zum Unterschied zwischen einer Mitgliedschaft im Zweckverband und dem Abschluss einer Zweckverbandsvereinbarung antwortet Herr Köckritz, dass jedes Mitglied des Zweckverbandes das wirtschaftliche Risiko mitträgt. Eine Zweckverbandsvereinbarung ist zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, dafür aber sind die Gebühren etwas höher. StR Töppel interessiert, ob es sich bei den Stundengebühren nur um die reinen Messzeiten oder auch um die Anfahrtszeiten handelt. Die Anfahrtszeiten, so Herr Köckritz, werden nicht in Rechnung gestellt, jedoch die Dauer des Auf- und Abbaus. StR Dr. Gref hält es für überaus unwahrscheinlich, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 8 von 10 von einem Pkw angefahrenen Personen einen Unfall überleben würden. Nach Aussage von Herrn Köckritz ist dies einer offiziellen Statistik des Polizeipräsidiums Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Zum Thema Mehrwertsteuer bemerkt Herr Köckritz, dass es bei der Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband um eine hoheitliche Tätigkeit, die von der Umsatzsteuer befreit ist.

Nach Abschluss der Aussprache bittet 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Fraktionen, die Angelegenheit intern zu beraten und sich eine Meinung zu bilden. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2017 08:06 Uhr