Regenwassernutzung im Haushalt; 1. Bezuschussung für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen 2. Verzicht auf die Erhebung von Abwassergebühren für die Verwendung von Regenwasser im Haushalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss Nr. 1431 vom 23.09.1993 hat der Stadtrat Vohenstrauß die Bezuschussung von Regenwassernutzungsanlagen erstmalig geregelt.
Der Bau von Regenwassernutzungsanlagen wurde von der Stadt Vohenstrauß mit 100,00 DM pro Kubikmeter Fassungsvermögen des eingebauten Wasserspeichers bezuschusst, wenn die in den Zuschussrichtlinien festgelegten Anforderungen erfüllt waren. Eine Bezuschussung erfolgte erst ab einem Mindestvolumen von zwei Kubikmetern. Anlagen, die eine Speicherkapazität von 6 Kubikmeter pro angeschlossener Wohnung überschreiten, wurden mit höchstens 600,00 DM pro Wohnung bezuschusst
Außerdem wurde in diesem Beschluss festgelegt, dass auf die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren für im Haushalt benutztes und in die Abwasseranlage verbrachtes Regenwasser verzichtet wird. Auf die satzungsrechtlichen Bedenken in diesem Zusammenhang hat die Verwaltung hingewiesen.
Diese Regelungen wurden zunächst auf zwei Jahre begrenzt und von 1995 bis 2002 durch den Stadtrat mehrfach verlängert.
Mit Beschluss Nr. 2/7 vom 06.06.2002 wurden die Zuschusssätze von 100,00 DM auf 50,00 € pro Kubikmeter Fassungsvermögen und die Höchstbeträge von 600,00 DM auf 300,00 € pro angeschlossener Wohnung abgeändert. Zugleich wurde beschlossen, diese Regelungen bis auf weiteres beizubehalten.

In den 22 Jahren wurden 25 Regenwassernutzungsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 168 Kubikmeter und einem Gesamtzuschuss in Höhe von 8.160,15 € gefördert. Eine entsprechende Zusammenstellung liegt den Fraktionen vor.

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2004 bis 2010 durch dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde beanstandet, dass die Stadt Vohenstrauß auf die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren für im Haushalt und in die Abwasseranlage verbrachtes Regenwasser verzichtet. Darauf hin haben sich die Verwaltung und der Stadtrat sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. In der Sitzung des Stadtrates am 14.06.2012 hat der Stadtrat abschließend die Verwaltung beauftragt, die bisherige Praxis beizubehalten. Der entsprechende Beschlussbuchauszug liegt den Fraktionen vor.

Da die bisher geübte Bezuschussungspraxis und auch der Verzicht auf die Erhebung von Abwassergebühren in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Anlass zu Nachfragen gaben, werden diese zur Diskussion gestellt.

Beschluss

Nach eingehender Beratung, im Verlaufe derer StR Gleixner darum bittet, zu prüfen, ob die Möglichkeit bestünde, für die Beregnung der Sportplätze Brauchwasser zu verwenden, und darüber hinaus StR Maier anregt, im Hinblick auf die Preissteigerungen und Inflation den seit über 23 Jahren geltenden Zuschussbetrag von 100,-- DM bzw. 50,-- € pro Kubikmeter auf 75,-- € anzuheben, beschließt der Stadtrat einstimmig:

An der bisher von der Stadt Vohenstrauß geübten Förderpraxis für den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen wird weiterhin festgehalten. Die Zuschussrichtlinien werden mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, als der Bau von Regenwassernutzungsanlagen mit 75,00 € pro Kubikmeter Fassungsvermögen, höchstens jedoch mit 450,00 € je angeschlossener Wohnung bezuschusst wird. Auf die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren für das in die Abwasseranlage verbrachte Regenwasser wird weiterhin verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2017 11:48 Uhr