Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
StR Eiber teilt mit, dass er im Kindergarten an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat, bei dem ein selbsterklärender Defibrillator vorgestellt wurde. Im Verlauf des Kurses kam die Frage, ob in Vohenstrauß an einer frei zugänglichen Stelle ein solches Gerät vorhanden ist, das man im Ernstfall abholen und damit Erste Hilfe leisten kann. VR Dötsch antwortet, dass dem nicht so ist. Zwar hat die Stadt in letzter Zeit mehrere telefonische Anfragen von Werbefirmen erhalten, die bereit wären, bei entsprechender Beteiligung von Sponsoren ein solches Gerät zu installieren. Diese Anfragen wurden bislang stets mit der Begründung abgelehnt, dass sich ca. 300 m vom Stadtkern entfernt ein Krankenhaus befindet. In der Sitzung der CSU-Stadtratsfraktion, informiert 2. Bürgermeister Münchmeier, kam das Thema auch zur Sprache. Dabei wurde die Anschaffung und Finanzierung eines Defibrillators über Sponsoren überaus skeptisch gesehen, da die Werbefirmen meist mehr Einnahmen erzielen, als die Geräte kosten. Die Verwaltung wird sich nun erkundigen, wie hoch der reguläre Kaufpreis ist. Als Standort wäre der Eingangsbereich der Sparkasse, in dem sich die Geldautomaten befinden, geeignet, da dieser stets zugänglich ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer wird eine entsprechend Anfrage an die Verantwortlichen der Sparkasse richten. Gegen das Argument der Verwaltung, es befinde sich am Ort ein Krankenhaus, spricht nach Ansicht von StR Eiber die Tatsache, dass in diesem Fall bei einem Herzinfarkt zwei Nothelfer benötigt werden und zwar einer, der sich des Patienten annimmt und ein weiterer, der sich zum Krankenhaus begibt. Zu bedenken ist auch, dass es gerade zur Nachtzeit länger dauern kann, bis im Krankenhaus der diensthabende Arzt aufgefunden wird. Für den Einsatz eines selbsterklärenden Defibrillators wird keinerlei Fachwissen benötigt. StRin Wutzlhofer schließt sich der Meinung von StR Eiber an. In den Krankenhäusern, bemerkt StR Rewitzer, kommen völlig andere Defibrillatoren zum Einsatz. Das von StR Eiber angesprochene Gerät ist einfach in der Handhabung, für Notfälle im öffentlichen Bereich gedacht und kann innerhalb kürzester Zeit herbeigeschafft werden. Bei einem Notfall im häuslichen Bereich werden normalerweise der Krankenwagen und der Notarzt herbeigeholt. Das Eintreffen am Einsatzort dürfte dabei eher der Fall sein, als es dauert, den öffentlich zugänglichen Defibrillator zu besorgen. Der Standort für einen Defibrillator in der Sparkasse wäre auch insofern geeignet, als der Bereich videoüberwacht ist. Daneben sollten solche lebensrettenden Geräte in größeren Behörden, wie im Rathaus, in Banken und Betrieben zum Eigenschutz der Beschäftigten zur Standarteinrichtung gehören. Für StR Töppel wäre es auch notwendig, Defibrillatoren in all jenen Ortsteilen vorzuhalten, in denen nicht sofort Helfer vor Ort oder Notärzte zur Verfügung stehen. Für StR Gleixner sind Defibrillatoren vor allem für Plätze mit hoher Personenfrequenz, wie z.B. in großen Einkaufszentren, gedacht. Ob ein solches Gerät, das letztendlich nicht gerade billig ist, für einen Ort wie Vohenstrauß notwendig ist, bleibt dahingestellt. Zu den Anschaffungskosten stellt StR Eiber fest, dass diese nach Aussage des Leiters des Erste-Hilfe-Kurses für ein selbsterklärendes Gerät bei rund 800,-- € liegen. 2. Bürgermeister Münchmeier erklärt abschließend, dass sich die Verwaltung der Angelegenheit annehmen werde.
Beschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 2. Bürgermeister Uli Münchmeier um 19.20 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.21 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2017 14:41 Uhr