Erlass einer neuen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Vohenstrauß


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 48. Sitzung des Stadtrates 07.12.2017 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Die derzeit geltende Verordnung über dir Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 13.02.2002 entspricht nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. So hatten sowohl Urteile des VGH als auch des BayVGH erhebliche Auswirkungen in Bezug auf die Übertragung der Reinigungs- und Sicherungspflichten sowie auf die Zumutbarkeit der Erbringung der Leistungen durch die Anlieger, aber auch auf mögliche Haftungsansprüche der Gemeinde.

Die wichtigsten Punkte sind folgende:

  • Unzumutbarkeit der Reinigung eines 0,5 m breiten Fahrbahnstreifens bei hoher Verkehrsdichte.
  • Verpflichtung an einem bestimmten Tag zu reinigen, z.B. an jedem Samstag. Stattdessen zwar „regelmäßig“ und bei „Bedarf“.
  • Zur Reinigung gehört neben dem Kehren auch das Entfernen von Gras und Unkraut, das aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wuchert, nicht jedoch die Beseitigung von flächenhaft in den befestigten Straßenkörper hineinwucherndes Gras und Unkraut. Letzteres ist nicht mehr Reinigung, sondern Unterhaltung der Straße.
  • Keine Verpflichtung der Anlieger, feste Stoffe, insbesondere Sonderabfälle, die nicht über eine in üblichen Haushalten vorhandene Hausmülltonne (für Biomüll, Papier, Restmüll) oder über Wertstoffcontainer entsorgt werden können, zu beseitigen.
  • Einführung einer neuen Gruppe A im Straßenreinigungsverzeichnis (Gruppe der verkehrlich sehr hoch belasteten Straßen, bei denen eine Reinigung der Fahrbahnränder samt Abflussrinnen nicht zumutbar ist).
  • Verpflichtung der Gemeinde, die Anlieger zu Beginn des Winters in geeigneter Weise darüber zu informieren, in welcher Weise die Räum- und Streupflicht zu erfüllen ist. Weiter die Verpflichtung der Gemeinde, die Erfüllung der auf die Anlieger übertragenen Arbeiten zu überwachen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat folgende

Verordnung

der Stadt Vohenstrauß über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

-        Der Entwurf der Verordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. –

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2018 14:47 Uhr