7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Messerpaint" in Oberlind; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 48. Sitzung des Stadtrates 07.12.2017 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 05.10.2017 die im Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die im Betreff genannten Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und in gleicher Sitzung sowohl den Flächennutzungsplanänderungsentwurf als auch den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gebilligt.  

Beide gebilligten Planentwürfe in der jeweiligen Fassung vom 13.10.2015 wurden in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis einschl. 28. November 2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Auslegung wurden keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht.

Gleichzeitig mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und Gelegenheit gegeben, sich bis zum 30.11.2017 zu äußern.

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neustadt/WN-Weiden hat eine allgemein gehaltene Stellungnahme zum flächensparenden Bauen und zum Bau von Zisternen zur Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser abgegeben. Diese Stellungnahme bedarf keiner beschlussmäßigen Behandlung durch den Stadtrat.

Das Sachgebiet für Bodenschutz des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab hat sich wie folgt geäußert:

„Zu der 7. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Messerpaint‘ haben wir in unserer Stellungnahme vom 14.08.2017 bereits mitgeteilt, dass zwar in dem für die Bebauung vorgesehenen Bereich keine Altlasten(verdachts)fläche liegt, aber die als Ausgleichsfläche vorgesehene Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß im ABuDIS erfasst ist. Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass nach unseren Untersuchungen die Fläche als potentielle Altablagerung (Hausmüll und Bauschutt) erfasst wurde. Genauere Erkenntnisse oder Untersuchungen liegen zu der Fläche jedoch nicht vor, der Verdacht ist also noch nicht erhärtet, die mögliche Ablagerung ist noch nicht abgegrenzt. Es sollte überprüft werden, ob die geplanten Ausgleichsmaßnahmen auf Fl.Nr. 1484 trotz des ungeklärten Altlastenverdachts sinnvoll sind. Insbesondere sollten keine naturschutzfachlich wertvollen Flächen geschaffen werden, in die bei einer späteren Untersuchung oder Sanierung eingegriffen würden. Natürlich steht es der Stadt Vohenstrauß frei, im Zuge der Bauleitplanung auch den Altlastenverdacht für das Grundstück Fl.Nr. 1484 zu klären.“

Das Sachgebiet 41 – Untere Naturschutzbehörde – hat folgendes mitgeteilt:

„Mit der FNP-Änderung bzw. Ausweisung des Baugebiets Messerpaint besteht von Seiten des Naturschutzes grundsätzlich Einverständnis. Die Erfordernisse des Naturschutzes wurden im Vorfeld geklärt und sind in die Planunterlagen eingearbeitet. Folgende Ergänzungen bzw. Konkretisierungen sind aber erforderlich:

Bebauungsplan
  1. In der Darstellung im Bebauungsplan fehlt das Pflanzgebot auf den Parzellen 1-3, welches im Textteil unter Punkt 4.1 als Minimierungsmaßnahme aufgeführt ist,
  2. Zum Schutz der Ersatzfläche soll unter Punkt 2.2.3 ergänzt werden: „Rückwärtige und seitliche Einfriedungen, die direkt an landwirtschaftliche Grundstücke oder die benachbarte Ersatzfläche angrenzen ….“,
  3. Da die Minimierungsmaßnahmen bereits beim Entstehen des Eingriffs wirken sollen, muss die Pflanzzeit (s. Punkt 2.3.5) für die festgesetzten Bäume auf spätestens die Pflanzperiode festgesetzt werden, die auf die Fertigstellung der Rohplanie folgt,
  4. Die Ersatzfläche (Hecke plus künftiger Altgrasstreifen) und das Naturdenkmal müssen bereits während der Bauzeit vor Befahren und Nutzung als Lagerfläche gesichert werden und sollten mittels Bauzaun so lange gesichert werden, bis die Bebauung der angrenzenden drei Parzellen abgeschlossen ist,
  5. Um missbräuchliche Nutzungen der Ersatzfläche bzw. des Naturdenkmals zu vermeiden, müssen die Anwohner entsprechend informiert werden,
  6. Die Pflanzliste sollte um Dornsträucher ergänzt werden, um optimalen Schutz der Vogelbrutplätze zu gewährleisten.

Flächennutzungsplan

1.        Das Naturdenkmal muss im FNP als solches dargestellt sein,
2.        Die Kompensationsflächen sind als ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
      zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft‘ darzustellen.“

Das Sachgebiet 42 des Landratsamtes hat folgendes angemerkt:

„Der inzwischen in der Flächennutzungsplanänderung aufgenommene Grünzug im Süden zur Abgrenzung der Bebauung zum Außenbereich hin wird im Bebauungsplan mit der Festsetzung 2.3.4 konkretisiert. Allerdings wird im Planteil die notwendige Pflanzmaßnahme nur als Darstellung ohne Normcharakter behandelt. Dies widerspricht der Festsetzung 2.3.4. Besser wäre hier ein Grünstreifen mit Festsetzung private Grünfläche, sodass sich der Bauherr selbst aussuchen kann, wo er die geforderten Laubbäume pflanzt, aber eine Eingrünung sichergestellt ist.“

Die vorgenannten Anregungen hat das Büro für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Susanne Ullmann, zur Analyse erhalten.

Beschluss

Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung nimmt der Stadtrat von den Anregungen der Fachbehörden Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu wie folgt beschlussmäßig Stellung: 

Zur Altlastenverdachtsflächenproblematik:

An der Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß und den darauf vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wird festgehalten. Sicherlich besteht theoretisch das Risiko, dass irgendwann in unabsehbarer Zeit die Altlasten, sofern überhaupt vorhanden, entfernt werden müssen und damit ein relativ hoher Ausgleich für die Beeinträchtigung der bis dahin gut entwickelten Ausgleichsflächen zu erbringen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass, falls Altlasten die Entwicklung beeinträchtigen könnten, dann eine Ersatzfläche inkl. Entwicklungszeit bereit zu stellen wäre.

Zu den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde:

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie folgt ergänzt:

Zu 1: Auf den Parzellen Nrn. 1 – 3 wird jeweils noch ein Baum dargestellt und die Angaben aus dem Umweltbericht Kapitel 4.1 in die Festsetzungen übernommen. Das Symbol aber nicht „ohne Normcharakter“, sondern mit dem Zusatz „Standorte sind beispielhaft dargestellt“.
Zu 2: Der Text unter Punkt 2.2.3 wird ergänzt um „Rückwärtige und seitliche Einfriedungen, die direkt an landwirtschaftliche Grundstücke oder die benachbarte Ersatzfläche angrenzen ……“
Zu 3: Die unter Punkt 2.3.5 festgesetzte Pflanzzeit wird dahingehend abgeändert, als diese für die festgesetzten Bäume auf spätestens die Pflanzperiode, die auf die Fertigstellung der Rohplanie folgt, festgesetzt wird.
Zu 4: Die angeregte Sicherung der Ersatzfläche (Hecke plus künftiger Altgrasstreifen) während der Bauzeit mittels geeigneter Maßnahmen wird festgesetzt; der Umweltbericht entsprechend ergänzt.
Zu 5: Die geforderte Information der Anwohner wird durch die Stadt Vohenstrauß vorgenommen.
Zu 6: Die Pflanzliste bei den Sträuchern wird um ein- und zweigriffligen Weißdorn erweitert.

Die Festetzungen des Flächennutzungsplans werden wie folgt ergänzt:

Zu 1: Das Naturdenkmal wird als solches dargestellt.
Zu 2: Die Kompensationsflächen werden als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

Zu den Anregungen des Sachgebiets 42 des Landratsamtes:

Der im Flächennutzungsplanänderungsentwurf dargestellt durchgängige Grünzug im Süden wird auch im Bebauungsplan so dargestellt. Neben der zeichnerischen Darstellung wird dieser Grünzug als private Grünfläche mit einer durchgängigen Bepflanzung mit Gehölzen in einer Breite von mindestens 3 m, davon aber mindestens 2 heimischen Bäumen lt. Artenliste Kap. 2.4. Diese Festsetzungen sind auch in den Umweltbericht zu integrieren.

Abstimmung:   20  : 0


Abschließender Beschlussvorschlag

1.        Der Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herr Christoph Weiß, wird beauftragt, die vorstehend beschlossenen Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.
2.        Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß i.d. Fassung vom 13.10.2017 unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen wird hiermit festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.
3.        Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herrn Christoph Weiß, gefertigten Bebauungsplan „Messerpaint“ i.d. Fassung vom 13.10.2017 unter Berück-sichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen, sobald die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt und diese Änderung rechtsverbindlich geworden ist.


Abstimmung:   20  :  0   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2018 14:47 Uhr