Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG- und Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -; Antrag auf Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 4,02 MW durch Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage (Änderungsgenehmigung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf; hier: Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß gem. § 10 Abs. 5 BImSchG
Daten angezeigt aus Sitzung: 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 31.07.2018 | ö | beschliessend | 2 |
Sach- und Rechtslage
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1