Tekturantrag zur Wohnhauserweiterung auf bestehender Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 206 der Gemarkung Vohenstrauß (Bahnhofstraße 8)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 03.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Bei dem Antrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 11.05.2016 (Bautenverzeichnisnr. 2016/029). Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 28.06.2017, erteilt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Tektur werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Antrag auf Tektur, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Tektur entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Tektur dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2021 12:26 Uhr