Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Stadtrates, 03.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Frühjahr diesen Jahres beginnen die Erschließungsarbeiten für das Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 2. Die in diesem Gebiet neu entstehenden Gewerbeflächen sind bereits weitgehend an Interessenten vergeben bzw. fest reserviert. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen in Vohenstrauß ist so groß, sodass mit dem neu entstehenden Gewerbe- und Industriegebiet dieser Bedarf nicht gedeckt werden kann.
Diese unvermindert anhaltende Nachfrage macht es erforderlich, einen weiteren Bauabschnitt für die Schaffung von Gewerbe- und Industrieflächen anzugehen. Im nördlichen Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet im Bereich des Hütbrunnenwegs / Im Gstaudach befinden sich eine Vielzahl von Grundstücken im Eigentum der Stadt Vohenstrauß, diese bieten sich für einen weiteren Bauabschnitt an. Da diese Grundstücke für die Erweiterung des Gewerbegebiets sich derzeit noch im Außenbereich befinden, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Schaffung des nötigen Baurechts erforderlich.
Bei den Grundstücken, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden sollen, handelt es sich um die Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung in ihrer Gesamtheit mit einer Fläche von insgesamt 115.736 m² sowie einer Teilfläche aus der Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß mit einer Größe von ca. 25.750 m² und einer weiteren Teilfläche entspringend dem Grundstück Fl.Nr. 1488 der Gemarkung Vohenstrauß mit einer Fläche von ca. 3.727 m². Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst 145.213 m².
Ein Lageplan, in dem der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans dargestellt ist, haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten.
Zur Änderung des Flächennutzungsplans ist zu erwähnen, dass einige der oben genannten Grundstücke zum Teil schon komplett oder teilweise als GE- oder GI-Gebiet ausgewiesen sind. Die Änderung ist demnach nur für die Bereiche vorzunehmen, bei denen im Flächennutzungsplan derzeit keine Gebietsart festgelegt (= unverplant) ist. In einem kleineren Bereich ist des Weiteren eine dargestellte Fläche der Nutzung „Grünfläche“ in eine landwirtschaftliche Fläche umzuwandeln.
Durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“ können neue Gewerbe- und Industriegebietsflächen von ca. 100.000 m² ausgewiesen werden.
Zur Umsetzung der geplanten Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets ist die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“ (inkl. der Erstellung eines Umweltberichts) erforderlich.
Beide Bauleitpläne (Flächennutzung und Bebauungsplan) können im so genannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß
- die 13. Änderung des seit 29.03.1996 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß dahingehend, als
- die Grundstücke Fl.Nrn. 1500, 1501, 1502 und 1503 der Gemarkung Vohenstrauß in ihrer Gesamtheit als GI-Gebiet im Sinne des § 9 BauNVO
- die Teilfläche von 3.727 m² aus dem Wegegrundstück mit der Fl.Nr. 1488 der Gemarkung Vohenstrauß als GI-Gebiet im Sinne des § 9 BauNVO
- das Wegegrundstück Fl.Nr. 1478 der Gemarkung teilweise (ca. 290 m²) als GE-Gebiet im Sinne des § 8 BauGB und der restliche Teil als Fläche für die Landwirtschaft
- die Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß – für die bisher noch keine Gebietsart festgelegt wurde - als GE-Gebiet im Sinne des § 8 BauNVO mit einer Fläche von ca. 15.000 m² sowie für Flächen für erforderliche Erschließungsanlagen (wie Lärmschutzwall, Feld- / Fußwege, etc.)
ausgewiesen werden.
- die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für ein ca. 145.000 m² großes Gewerbe- und Industriegebiets (im Sinne der §§ 8 und 9 BauNVO) am östlichen Rand von Vohenstrauß, nördlich anschließend an dem bestehenden Gewerbegebiet im Bereich des Hütbrunnenwegs / Im Gstaudach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
- im Süden von der nördlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß
- Südöstlich von der Straße „Hüttbrunnenweg“ mit der Fl.Nr. 2043 der Gemarkung Vohenstrauß
- Nordöstlich von der südwestlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 1497 der Gemarkung Vohenstrauß
- im Norden von den südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 1495, 1487, 1486 und 1481 der Gemarkung Vohenstrauß
- im Westen von der östlichen Grundstücksgrenze der Straße mit der Fl.Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind betroffen die Grundstücke der Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung Vohenstrauß in Gänze sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1484 (ca. 25.750 m²) und 1488 (ca. 3.727 m²) der Gemarkung Vohenstrauß.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“ zusammen mit der beschlossenen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß einzuleiten und im so genannten Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2022 14:15 Uhr