Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2022 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.


Der Haushalt 2022 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 16. und 17.03.2022 vorberaten. 

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2022 zu erlassen und den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2022








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 









im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

18.890.365,00







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.020.340,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr