Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2022 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2021        26.345.000 EUR
2022        26.913.000 EUR
2023        23.054.000 EUR
2024        23.670.000 EUR
2025        23.481.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr