Aufstellung des Bebauungsplanes "Altenstadt - Weißdornstraße" für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 136/75, 136/74 und 136/59 (teilweise) der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß;
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2021 und 2022 konnte der dritte Bauabschnitt des Wohnbaugebietes Sommerwiesen verwirklicht werden. Die dort neugeschaffenen 27 Bauparzellen für Einfamilienhäuser sind zu 90 Prozent verkauft. Der Rest an verfügbaren Baugrundstücken, ist bereits reserviert und steht kurz vor der Beurkundung. Die Nachfrage nach Wohnbauflächen in Vohenstrauß ist aber nach wie vor groß, der Bedarf reicht weit über die mit dem dritten Bauabschnitt neu geschaffenen Wohnbauflächen hinaus und kann mit diesem Baugebiet alleine nicht gedeckt werden.
Die unvermindert anhaltende Nachfrage macht es erforderlich, weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Im Ortsteil Altenstadt wurden bereits Wohnbaugrundstücke im Bereich der Retzstraße/ Zwischen den Städten geschaffen. Die Stadt hat nun die Möglichkeit in der Nähe dieses Bereichs weitere Grundstücke zu erwerben und Wohnbauflächen zu schaffen, nämlich angrenzend an die Weißdornstraße.
Diese Flächen bieten im Hinblick auf die Bauleitplanung einen großen Vorteil, der Flächennutzungsplan weist sie bereits als Wohnbauflächen aus und muss hier nicht mehr geändert werden. Damit genügt die Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Schaffung des nötigen Baurechts. Auch kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Erstellung eines Umweltberichts ist hier nicht notwendig.
Die nachfolgenden Grundstücke sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden, FlNrn. 136/75, 136/74 und 136/59 (teilweise), der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß. Damit soll sich der Bebauungsplan über eine Fläche von 15.810 m² erstrecken. Nach Abzug von Verkehrs- und Grünflächen sowie nicht überbaubaren Flächen verbleibt eine gesamte überbaubare Fläche von maximal 10.000 m².
Einen Lageplan, in dem der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans dargestellt ist, haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten.
Zur Umsetzung der geplanten Erweiterung von Wohnbauflächen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weißdornstraße“ erforderlich.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß
- die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13 b BauGB und § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für ein insgesamt ca. 15.810 m² großes Allgemeines Wohngebiet (im Sinne des § 4 BauNVO) östlich der Orchideenstraße, westlich der Ortsstraße Zwischen den Städten gelegen und nördlich anschließend an die bestehende Wohnbebauung der Retzstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
- im Süden von den nördlichen Grenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 136/42, 136/43, 136/50, 136/51,136/55 und 136/76 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Westen von den östlichen Grenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 136/55, 136/59, 136/60, 136/61, 136/67 und 136/73 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Norden von der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 136 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Osten von den westlichen Grundstücksgrenzen der Straße Zwischen den Städten mit der Fl.Nr. 194 und des Grundstücks 136/76 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind betroffen die Grundstücke der Fl.Nrn. 136/75, 136/74 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß in Gänze sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 136/59 (ca. 10 m²) der Gemarkung Vohenstrauß.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Altenstadt - Weißdornstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Altenstadt - Weißdornstraße“ einzuleiten und im so genannten beschleunigten Verfahren (§ 13 b BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2023 10:29 Uhr