Nachrücken der Frau Petra Reil als Ersatzfrau vom Wahlvorschlag Nr. 6 FDP/UW in den Stadtrat und Vereidigung gem. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 beschlossen, dass die Inkompatibilität des Stadtratsmitglieds Michael Gösl aufgrund seiner Einstellung als künftiger Außendienstleiter der Stadt Vohenstrauß zum 01.01.2023 festgestellt wird. Weiter wurde entschieden, dass Frau Petra Reil als Ersatzfrau für Gösl nachrückt.
Frau Reil hat schriftlich erklärt, dass sie das Amt eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds annehme und bereit sei, den Eid gem. Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten. Die Erklärung ist am 22.12.2022 bei der Stadt Vohenstrauß eingegangen.
In Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Zur Abnahme des Eides ist der 1. Bürgermeister zuständig.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet deshalb Frau Reil, zur Ablegung des Eides nach Art. 31 Abs. 5 GO vorzutreten, die rechte Hand zu erheben und ihm die Eidesformel nachzusprechen.
Er nimmt Frau Reil folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Frau Reil versichert dann dem 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer durch Handschlag die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2023 13:58 Uhr