18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Vohenstrauß hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 04.05.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß drei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt für diese Anträge die Beschlussfassung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Einleitungsbeschlüsse) in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzubereiten.

Die dritte der drei Projektflächen liegt in der Gemarkung Vohenstrauß, südlich Vohenstrauß. (sh. Anlage, Lageplan)

Hier beabsichtigt die Firma Primus Solar GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 47 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt.

Zur Weiterverfolgung des Projektes ist es nun notwendig für die o.a. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzustellen. Neben dem Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss auch ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dies deshalb, weil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Derzeit befinden sich aber die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß nach der Darstellung im Flächennutzungsplan im Außenbereich. Insofern würde der beantragte Bebauungsplan den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß: 

  1. Der seit 29.03.1996 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß samt Landschaftsplan, in der Änderungsfassung vom 04.03.2021, wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden (18. Änderung des Flächennutzungsplanes). 
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß betroffen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungs- und Aufstellungsverfahren für die vorstehenden Bauleitpläne im sogenannten Parallelverfahren durchzuführen. 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Bauleitplanverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn 

a) der Stadt Vohenstrauß die Verträge zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Firma Primus Solar GmbH vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Grundstücke für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung stehen, 

b) der Stadt Vohenstrauß eine schriftliche Zusage der Bayernwerk AG vorliegt, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Einspeisepunkt gesichert ist, 

c) eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich 
  • der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sowie 
  • der Zusage einer Bürgerbeteiligung an der Anlage mittels Anteilszeichnung von mindestens 20 % im Streubesitz und
  • der Nutzung der städtischen Grundstücke Fl.Nr. 922, 1179 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß, mit entsprechendem Regelungsinhalt
zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma Primus Solar GmbH abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Vohenstrauß II“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2023 13:53 Uhr