Der Antragsteller beabsichtigt auf den Fl.Nrn. 1061, 1061/2, 1081, 1147, alle Gemarkung Vohenstrauß, und auf den Fl.Nrn. 333, 334 und 346, alle Gemarkung Burgtreswitz, Markt Moosbach, die Errichtung von sieben Windenergieanlagen (WEA) zu Erzeugung elektrischen Stroms mittels Windkraft.
Hierzu wurden am 20.02.2025 bei der Regierung der Oberpfalz zwei immissionsschutzrechtliche Vorbescheide nach § 9 BImSchG für den Windpark Vohenstrauß – Am Michlbach, bestehend aus sechs Windenergieanlagen des Anlagentyps Nordex N175/6.X und einer Windenergieanlage des Typs N163/6.X, in der Gemeinde Vohenstrauß, Gemarkung Vohenstrauß, und Gemeinde Moosbach, Gemarkung Burgtreswitz, beantragt.
Die Regierung der Oberpfalz hat die Stadt Vohenstrauß daraufhin im Rahmen des Verfahrens gemäß §§ 9 und 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV, hier insbesondere zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, mit E-Mail vom 04.04.2025 um Abgabe einer Stellungnahme zu der jeweiligen Voranfrage bis spätestens 04.05.2025 gebeten.
Nach Mitteilung der Regierung wird ein Vorbescheidverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG im vereinfachten Verfahren (§ 19 BImSchG) durchgeführt. Der Antragssteller beabsichtigt den Bau und die Errichtung von insgesamt sieben Windenergieanlagen an den o.g. Standorten (sh. Lagepläne). Zur Abklärung einzelner Fragen wurde jeweils ein Vorbescheid beantragt.
- Im Rahmen des ersten Vorbescheides soll für die beantragten Windenergieanlagen über
- die Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG - Luftverkehrsgesetz) und Richtfunk
sowie
- die Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (ausgenommen der DWD Wetterradaranlage „Eisberg“) entschieden werden.
- Im Rahmen des zweiten Vorbescheides soll für die beantragten Windenergieanlagen über
- die Vereinbarkeit mit den Belangen des Denkmalschutzes nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB,
- die Privilegierung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO (Bayerische Bauordnung),
- die Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit der DWD Wetterradaranlage „Eisberg“ nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB
und
- die Vereinbarkeit der Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB entschieden werden.
Die Prüfung soll auch im Verhältnis zu etwaig konkurrierenden Windenergieanlagen erfolgen. Es soll also für den beantragten Prüfgegenstand auch festgestellt werden,
- ob bereits bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen in der Umgebung durch die beantragten Windenergieanlagen gefährdet sind
und
- dass umgekehrt die beantragten Windenergieanlagen im Falle eines Genehmigungs- oder Vorbescheidantrages eines anderen Bauherrn für Windenergieanlagen in der Umgebung als Vorbelastung zu berücksichtigen sind.
Nicht geprüft werden sollen die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 BauGB.
Der genaue Prüfungsumfang kann dem jeweilige Schreiben „Prüfumfang“ des Antragsstellers entnommen werden. (sh. Anlage)
Zur Vermeidung von möglichen Konkurrenzsituationen wurde lt. der Regierung auch das Sachgebiet Immissionsschutz um Mitteilung gebeten, ob bereits genehmigte oder im Verfahren befindliche Anlagen vorliegen, die zu einer möglichen Konkurrenz führen würden.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) BayImSchG (Bayerisches Immissionsschutzgesetz) die Regierung der Oberpfalz.
Seitens der Regierung wird gebeten, mitzuteilen, ob der jeweilige Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird bzw. ob dem Vorhaben bzw. den im Antrag genannten Prüffragen zum geplanten Vorhaben zugestimmt wird (insb. gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB).
Das geplante Vorhaben kann wie folgt kurz dargestellt werden:
- Errichtung von 5 WEA des Typs Nordex N175/6.X auf Grundstücken im Gemeindebereich Vohenstrauß
- Nabenhöhe jeweils 179 m
- Rotordurchmesser jeweils 175 m
- Anlagenhöhe über Grund jeweils 267 m
- Anlagenleistung jeweils 6800 kW
- Fundamentdurchmesser jeweils ca. 29 m
- Errichtung von 2 WEA, eine Typ Nordex N175/6.X und eine Typ Nordex N163/6.X, auf Grundstücken im Gemeindebereich Moosbach
- Nabenhöhe jeweils 179 m bzw. 164 m (Typ Nordex N163/6.X)
- Rotordurchmesser jeweils 175 m bzw. 163 m (Typ Nordex N163/6.X)
- Anlagenhöhe über Grund jeweils 267 m bzw. 245 m (Typ Nordex N163/6.X)
- Anlagenleistung jeweils 6800 kW bzw. 7000 kW (Typ Nordex N163/6.X)
- Fundamentdurchmesser jeweils ca. 29 m
Die Lage der einzelnen Standorte kann in groben Zügen beschrieben werden als süd- und südöstlich der Autobahnanschlussstelle „Vohenstrauß – Ost“ sowie süd- bis südwestlich des Anwesens Neuwirtshaus und nord- bis nordöstlich der Ortschaft Kößing sowie nord- bis nordwestlich der Ortschaft Altentreswitz. Hierbei werden zu den nächstgelegenen Wohngebäuden Abstände von min. 842 m eingehalten.
Details können den vorgelegten Antragsunterlagen entnommen werden, welche die Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnis erhalten haben. Zudem wurden diese für alle Stadtratsmitglieder ins RIS eingestellt.