Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und der Stadt Pleystein
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Stadtrates, 05.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 20.10.2015 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.
Wie dem Schreiben des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:
Fl.Nr. 173/14 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0173 ha sowie die Fl.Nr. 173/13 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0046 ha jeweils zur Gemarkung Lohma und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 0,0219 ha aus dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Pleystein.
Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Gröbenstädt und Lohma.
Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleichbewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.
Beschluss
Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und der Stadt Pleystein gem. dem Beschreibungsvorschlag des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 28.12.2015 11:47 Uhr