Benutzungsordnung für den Parkplatz westlich der Stadthalle und für den Festplatz südlich der Stadthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

In den letzten Monaten haben die Belästigungen der Anwohner im Bereich Neuwirtshauser Weg und Pfalzgrafenstraße in einem erheblichen Umfang zugenommen. Verursacher sind vor allem jüngere Verkehrsteilnehmer, die auf dem Parkplatz und Festplatz bei der Stadthalle private Rennen veranstalten und durch Hupen, wummernde Bässe, quietschende Reifen und Motoraufheulen einen übermäßigen Lärm verursachen. Im Juni 2014 wurde durch Anordnung     einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Neuwirtshauser Weg bereits versucht, das Problem zumindest zu reduzieren, was  letztlich gescheitert ist. Aufgrund der Erfahrungen von anderen Städten mit vergleichbaren Situationen ist die Anwendung einer Benutzungsordnung für den Bereich an der Stadthalle geeignet – bei entsprechender Überwachung und Vollzug der Zwangsmittel –, einen dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand wieder herzustellen.
Weiterhin wurde festgestellt, dass direkt vor der Stadthalle LKW-Anhänger oder –Aufleger über mehrere Stunden oder Tage abgestellt werden. Auch hier könnte mit einer entsprechenden Beschilderung Abhilfe geschaffen werden.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache wird die Notwendigkeit einer Regelung in Bezug auf Lärm durch Kraftfahrzeuge — verursacht insbesondere mittels Autoradio oder anderen Tonwiedergabegeräten und mehr als für den Normalbetrieb unvermeidbaren Lärm durch Reifenquietschen oder Motorheulen — als dringend notwendig gesehen. Es gibt bereits eine Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Stadt Vohenstrauß, die bei einer entsprechenden  Ergänzung  auch für den Parkplatz westlich der Stadthalle und den Festplatz südlich der Stadthalle Anwendung finden könnte. Der Erlass einer eigenen Benutzungsordnung für die genannten Bereiche ist überflüssig. Da eine Wirkung erfahrungsgemäß nur durch die Verhängung von Bußgeldern erreicht wird, ist eine Präzisierung des Geltungsbereichs und der Grundlagen erforderlich.  Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die bestehende Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze vom 10.04.2007 entsprechend zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


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Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr