Änderung der Parkdauer auf 2 Stunden im Innenstadtbereich
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Von verschiedenen Geschäftsinhabern wurde angeregt, die Parkdauer im Innenstadtbereich von bis 1 Stunde auf 2 Stunden zu verlängern. Friseurbesuche, Arzt- und Notariatstermine dauern ggf. länger als 1 Stunde (werktags, 1 Stunde, 8-17 Uhr). Im Innenstadtbereich stehen ca. 170 Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung auf 1 Stunde zur Verfügung. Im Zuge der Gleichstellung aller Dienstleister im Innenstadtbereich dürften auch diese von einer Umstellung profitieren. Damit würde auch das manchmal praktizierte (nicht erlaubte) Nachstellen der Parkscheiben, wenigstens im Rahmen der Parkzeitverlängerung, entfallen.
Beschluss
Für den Bereich Bahnhofstraße 9 (Zufahrt Postamt) bis Marktplatz 35 (Höhe Behringer) und auf der gegenüberliegenden Straßenseite Bahnhofstraße 2 (Einmündung Ringgasse) bis Bahnhofstraße 8 wird die Parkdauer auf 2 Stunden erweitert. Alle anderen zeitlichen Beschränkungen im Marktplatzbereich verbleiben bei der bisherigen Regelung.
7 : 0
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr