Die Weiterentwicklung der Elektromobilität birgt große wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chancen und ist somit ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie.
In Deutschland gibt es immer mehr Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Zur Jahreshälfte 2016 standen insgesamt 6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Seit Ende 2015 sind über 600 neue Ladepunkte hinzugekommen, das entspricht einer Steigerung von mehr als 10 Prozent.
Davon sind insgesamt 230 Schnellladepunkte, was einem Wachstum von über 50 Prozent in den vergangenen sechs Monaten entspricht. So lautet das Ergebnis einer aktuellen Erhebung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Nach Angaben des BDEW sind mittlerweile 974 Städte und Gemeinden mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet (Dezember 2015: 909). Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den insgesamt meisten Ladepunkten (1.335), gefolgt von Baden-Württemberg (1.182) und Bayern (937). Unter den deutschen Städten ist Berlin (529) Spitzenreiter. Auf Platz zwei und drei folgen Stuttgart (366) und Hamburg (292). Auf den Straßen Deutschlands fahren aktuell knapp 60.000 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb (Quelle: www.bdwe.de).
Die zuletzt geführten Diskussionen in entsprechenden Gremien der Stadt lassen den Schluss zu, dass auch die Stadt Vohenstrauß ihren Beitrag an der Verbreitung der Elektromobilität leisten und Ladepunkte zur Betankung der Elektrofahrzeuge mit elektrischer Energie anbieten sollte.
Zur Umsetzung dieses Angebots bieten sich grundsätzlich derzeit zwei Möglichkeiten an:
a) Die Stadt kauft sich eine entsprechende Ladesäule und tritt als Betreiber auf
oder
b) die Stadt schließt einen Pachtvertrag ab, der für eine bestimmte Zeit geschlossen und von einem Betreiber umgesetzt wird.
Bei ernsthafter Betrachtung der Möglichkeit a), sollte man folgendes berücksichtigen:
Die Beschaffung einer Ladesäule und deren Montage ist der am einfachsten zu bewältigende Teil der Errichtung einer Ladeinfrastruktur.
Zunächst fallen administrative Tätigkeiten an wie beispielsweise die Anzeige der Ladestation bei der Bundesnetzagentur, Dokumentation der Ladestation in einem Geoinformationssystem zur Auskunftspflicht für Dritte, Anzeige der Ladestation in öffentlichen Webportalen für E-Mobilität etc.)
Dann erfordert der Betrieb der Ladestationen umfangreiche Tätigkeiten wie:
Inspektion und Wartung, Instandsetzungen, Störungsbehebungen, Möglichkeiten des Zugriffs zur Station für Nutzer mittels Roaming über das Interchargesystem (Anbieterübergreifend) oder mit einer ad-hoc-Bezahlung vor Ort sowie Abrechnung der Ladevorgänge über entsprechende RFID-Karten, Kreditkarten oder PayPal
Schließlich muss eine Service Hotline bei der Bedienung und Handhabung der Ladestation sowie zur Fehlerbehebung und Unterstützung des Nutzers eingerichtet werden.
Der Verwaltung liegt ein Angebot für den Kauf einer Ladesäule vor.
Der reine Kaufpreis für eine Station (2 Ladepunkte max. 44 kw Ladeleistung) beträgt 6.106,39 €.
Die Montage, der Vertrieb, Wartung sowie spätere Kosten wegen Vandalismus oder anderweitige Schäden müssen separat bewältigt werden.
Die Bayernwerk AG aus 93049 Regensburg legte der Stadt einen Vertragsentwurf vor, der die Verpachtung einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten zu je 22 kw Ladeleistung zum Inhalt hat.
Die Laufzeit des Vertrages dauert zunächst 5 Jahre und der Stadt wird ein Zeitkontigent der Werbefläche auf dem Monitor der Säule zur Verfügung gestellt.
Falls sich die Stadt zeitnah entscheidet, könne sie den Vertrag zu sehr wirtschaftlichen Konditionen abschließen.
Die Kämmerei hat den Zweiten Bürgermeister sowie die vier Fraktionsvorsitzenden von dieser Möglichkeit informiert und nachgefragt, ob damit Einverständnis bestünde, dass die Stadt dieses Angebot wahrnimmt.
Da diese Anfragen ausnahmslos positiv waren, hat der Zweite Bürgermeister den Vertrag mit der Bayernwerk AG unterzeichnet.
Hiervon wird der Stadtrat aufgrund Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO unterrichtet.
Errichtet werden soll die Ladesäule auf dem Grundstück FlurNr. 313/19 Gemarkung Vohenstrauß (Höhe Eisdiele Scotta im Umgriff der Bushaltestelle am Marktplatz).
Mit einer künftigen Parkregelung wird sich der Verkehrsausschuss zu gegebener Zeit befassen.
Aussprache
StR Gleixner bittet Bürgermeister und Verwaltung, auf die Bayernwerk AG insofern einzuwirken, als diese die Ladestellen ausschließlich mit Ökostrom beliefern. Letztendlich mache Elektromobilität ohne die Nutzung von Ökostrom keinen Sinn, da herkömmlicher Strom noch schlechter sei als die Verwendung von Dieselbenzin. VAR Dötsch weist darauf hin, dass gemäß dem Pachtvertrag die Strombeschaffung vornehmlich aus erneuerbaren Energien erfolgt. StRin Eichl möchte wissen, ob die Stadt darauf bestehen kann, dass ausschließlich Ökostrom geliefert wird,
selbst wenn hierfür ein höherer Pachtpreis akzeptiert werden würde. Für VAR Dötsch stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich wäre, ausschließlich Ökostrom liefern zu können.
Nach Abschluss der kurzen Aussprache nimmt der Stadtrat von der Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters ohne Beschlussfassung Kenntnis.